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JQC & Partner

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Wir sind

 

  • Ihr Versicherungsmakler
  • Ihr Kreditmakler
  • Ihr Vermögensberater
Die beste Versicherung

 

Die 7 Schritte zur besten Versicherung 

 

Schritt 1: Kennenlernen und erstes Gespräch

 

 

Sie vereinbaren mit uns einen Termin für ein Kennenlerngespräch. Hierbei können wir bereits ins Detail gehen oder nur Allgemeines besprechen. Optional können Sie uns gerne bereits vorab die wichtigsten Infos per E-Mail schicken. 

 

 

Schritt 2: Einholen aller Vertragsinfos mit Auskunftsvollmacht

 

 

Wir senden Ihnen eine Auskunftsvollmacht zu, die Sie direkt auf dem Handy unterschreiben können. Sie brauchen uns dann nur noch die Namen der Versicherungsgesellschaften nennen, bei denen wir die Vertragsinformationen einholen sollen.

 

 

Schritt 3: Aufbereitung der gesamten Vertragsübersicht in der Datenbank (Online-Zugang & wefox-App)

 

 

Sie erhalten eine digitale Übersicht der Verträge, zu denen wir Informationen erhalten haben. Diese können Sie zusätzlich auch in der wefox-App von Ihrem Smartphone oder Tablet aus abrufen. Sämtliche Verträge, die in weitere Folge bei uns im Bestand sind, werden von den Versicherungsgesellschaften laufend aktualisiert und sind so für Sie immer am aktuellen Stand ersichtlich.

 

 

Schritt 4: Strategische Betrachtung der vollständigen Unterlagen

 

 

Im persönlichen Gespräch oder online über Teams gehen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre vollständigen Unterlagen und unsere Auswertungen durch. Dabei ist Ihre persönliche Situation sehr wichtig. Sie erhalten hier einen professionellen Überblick, sodass Sie gut entscheiden können, was Sie haben wollen und was nicht.

 

 

Schritt 5: Erstellung der Bedarfs- und Risikoanalyse, einschließlich des Deckungskonzeptes

 

 

Nachdem alle Fragen und Wünsche geklärt sind, erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein auf Sie zugeschnittenes Konzept. Ob gleiche Leistung für weniger Geld oder ein Mehr an Leistung für das gleiche Geld, das entscheiden Sie!

 

 

Schritt 6: Durchführung der Änderungen

 

 

Wir führen für Sie alle Änderungen durch. Wir kontrollieren die Polizzen und alle neuen Verträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie erhalten von uns auch laufend den aktuellen Statusbericht Ihrer Verträge, damit Sie auch in Zukunft einen guten Überblick haben.

 

 

Schritt 7: Betreuung & Service

 

 

Egal was passiert, Sie können sich bei uns melden. Sie brauchen nicht direkt mit der Versicherung verhandeln, wir übernehmen das für Sie.

 

Auf Wunsch greifen wir auch auf unser Netzwerk von professionellen Handwerkerfirmen und Kfz-Werkstätten zurück, die viel Erfahrung in der Verrechnung mit Versicherungsgesellschaften haben und den Schadensfall professionell dokumentieren und für die Versicherungsgesellschaft aufbereiten.

Im Versicherungs-Bereich betreuen wir Sie in Zukunft bei allen Schadensangelegenheiten und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!Jeanquartier & Partner
Familien- & Einkommensabsicherung Altext

Familien- & Einkommensabsicherung

 

Wir wissen nicht, was die Zukunft für uns bereithält. Leider ist es nicht immer nur Gutes. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder gar frühzeitiges Ableben betreffen nicht nur uns, sondern auch unsere Familie

 

Mit einer guten Familien- & Einkommensabsicherung ist es möglich, nicht nur uns selbst, sondern auch unsere Liebsten abzusichern.

Zwei Hände in blauen Chirurgenhandschuhen formen das Love-Sign. Dieses blaue, behandschuhte Herz ist vor einem sterilen weißen Hintergrund zu sehen.

Beste Behandlung, beste Atmosphäre & rascher Termin

 

Diese drei Punkte sind jedem von uns bei einem längeren Krankenhausaufenthalt wichtig. Leider ist uns das nicht immer sicher, wenn wir uns nur auf die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Genau hier kommt der stationäre Tarif der privaten Krankenversicherung ins Spiel.

 

Der stationäre Tarif betrifft, wie der Name schon sagt, medizinisch notwendige, stationäre Heilbehandlungen. Das sind Behandlungen vor Ort in einer Krankenanstalt. Der Aufenthalt muss eine Länge von mindestens 24 Stunden haben.

 

 

Wieso brauche ich einen stationären Tarif?

 

Wenn die Rede von stationären Tarifen oder Sonderklasse ist, denken die meisten sofort an die Leistungen wie Einzelzimmer oder bessere Ausstattung und Menüauswahl. Tatsächlich macht diese Hotelkomponente in Österreich aber nur etwa 6 % der Kosten aus. Die anderen ca. 94 % der Kosten in einer Sonderklasse betreffen die Arztkomponente.

 

Diese Arztkomponente betrifft Ihr Mitspracherecht bei der Wahl der Krankenanstalt und der behandelnden ÄrztInnen. Sie könnten sich beispielsweise in ein Privatspital oder ein Sanatorium begeben und nicht nur in ein Landeskrankenhaus.

 

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann man sich nicht aussuchen, von welchen ÄrztInnen man behandelt wird. Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie allerdings OberärztInnen oder die ÄrztInnen Ihres Vertrauens wählen.

 

Sie sollten darauf achten, dass die ÄrztInnen Ihrer Wahl viel Erfahrung haben und über den neuesten wissenschaftlichen Stand informiert sind.

 

Rasche Termine sind ein weiterer Vorteil der Sonderklasse. Das Letzte, was man im Falle einer Krankheit tun möchte, ist lange auf die Behandlung zu warten. Dass kann aber durchaus der Fall sein, wenn Sie keine private Krankenversicherung haben und Ihr Leiden nicht akut lebensbedrohlich ist.

 

 

Die perfekte Lösung für junge Menschen: Einstiegstarif

 

Besonders in jungen Jahren kann es sinnvoll sein, einen begünstigten Einstiegstarif mit Ausschnittsdeckung abzuschließen. Das bedeutet, dass nicht die gesamte Prämie bezahlt wird, was natürlich den Preis günstiger macht, und die Deckung der Krankenversicherung dadurch eingeschränkt wird. Beispielsweise auf Sonderklasse nach definierten schweren Erkrankungen oder Unfall.

 

Der Vorteil dabei ist, dass Sie sich in jungen Jahren einen Preis für Ihre Krankenversicherung sichern, den Sie im höheren Alter nicht mehr bekommen würden.

 

Wenn Sie dann aber zum Beispiel mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus liegen, muss Ihre private Krankenversicherung nicht für den Aufenthalt aufkommen. Die Lungenentzündung ist weder ein Unfall, noch eine definierte schwere Erkrankung wie etwa Krebs.

 

Das kann zur Verwirrung führen, wenn sich Betroffene denken „Aber ich habe doch eine Sonderklasse!“ Ja, das schon. Aber nicht mit voller Leistung.

 

 

Die Sache mit der „Deckungsgarantie“

 

Bei einem Krankenhausaufenthalt möchte man davon ausgehen, dass die private Krankenversicherung alle anfallenden Kosten deckt. Versicherer sichern eine Deckungsgarantie aber nur dann zu, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die Behandlung im Versicherungsschutz enthalten ist.

 

Als medizinischer Laie, was viele von uns sind, ist es allerdings nicht möglich zu bestimmen, was medizinisch notwendig ist und was nicht. Wie wissen Sie als Versicherungsnehmer jetzt also, für welche Behandlungen eine Deckungsgarantie besteht? Das Zauberwort lautet hier: Deckungsanfrage.

 

Holen Sie sich von Expertinnen eine schriftliche medizinische Deckungszusage ein und leiten Sie diese an Ihr Versicherungsmaklerbüro weiter. Dieses sendet die Deckungszusagen Ihrer Krankenversicherung und lässt die Deckungsgarantie bestätigen. So sind Sie auf jeden Fall abgesichert und es gibt keine bösen Überraschungen.

Ein Safari-Jeep fährt durch eine Steppenlandschaft. Im Hintergrund fressen Giraffen Blätter von den Bäumen und Vögel ziehen am Himmel ihre Kreise.

(ver)Sicher(t) ins Ausland

 

Unfälle können überall passieren, auch im Ausland.

 

Damit Sie auch dort Schadenfälle schnell und unkompliziert abwickeln können, gibt es die internationale Versicherungskarte.

 

So sind Sie auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen richtig versichert.

 

In einem Krankenhauszimmer sieht man die digitale Darstellung eines Körpers mit Behandlungsmethoden.

Vertragsspital oder nicht, das ist hier die Frage.

 

Private Krankenversicherer veröffentlichen jedes Jahr eine Liste mit Vertragsspitälern. Diese Liste ist sehr umfassend und Sie werden im Regelfall immer eines dieser Spitäler für Ihre Behandlung auswählen können. Es sind so ziemlich alle privaten und öffentlichen Spitäler auf dieser Liste enthalten.

 

Wenn Sie nicht in ein Vertragskrankenhaus gehen, werden die Kosten nach den tariflichen Leistungen abgewickelt. Das sind festgeschriebene Höchstsummen, die für gewisse Kosten, wie etwa dem Arzthonorar, zur Verfügung stehen. Hier besteht keine Garantie, dass die tariflichen Leistungen automatisch alle anfallenden Kosten decken.

 

In Vertragsspitälern besteht im Regelfall eine Direktverrechnung für medizinisch notwendige Behandlungen bzw. Operationen. Was Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt, verrechnet Ihre private Krankenversicherung direkt mit den Vertragskrankenhäusern

 

 

Direktverrechnung & Rückerstattung

 

Im stationären Tarif besteht im Regelfall eine Direktverrechnungsvereinbarung zwischen dem privaten Krankenversicherer und der gewählten Krankenanstalt. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer die Kosten direkt bei der Anstalt begleicht. Sie müssen dafür lediglich bei der Anmeldung Ihre Polizzennummer der Sonderklasse bekannt geben.

 

Im Gegensatz dazu müssen Sie beim ambulanten Tarif zuerst selbst den Betrag bei Ihren WahlärztInnen bezahlen, den Sie dann von Ihrem Versicherer rückerstattet bekommen.

Hello, offen gestaltete Büroräumlichkeiten mit Computer-Arbeitsplätzen und Freizeitbereich

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Kleines Mädchen hilft mit dem Gartenschlauch beim Autowaschen

Welche Daten braucht mein Makler für die Prämienberechnung?

 

Kfz-Haftpflichtversicherung

 

Wir benötigen für die Kostenberechnung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung die technischen Daten Ihres Kfz.

 

  • Bei Neuwägen: Leiten Sie uns dievollständigen Unterlagen des Kfz-Händlers weiter.
    • Falls Sie diese als Ausdrucke erhalten, bitten Sie das Autohaus um die Zusendung in digitaler Form

  • Bei Gebrauchtwägen: Schicken Sie uns einen Scan des Zulassungsschein des Vorbesitzers.
    • In diesem befindet sich der sechsstelligenationale Code  
      (Position A7 im Zulassungsschein, in der Abbildung unten rot gekennzeichnet)

 

Wir benötigen einen Scan des vierseitigen Zulassungsscheins, der beim Fahren im Straßenverkehr immer im Kfz mitgeführt werden muss, nicht des kürzeren dreiseitigen Zulassungsscheins, der am Typenschein angeheftet ist.
 

Wenn Sie keinen Scanner besitzen, können Sie das Dokument auch mit Ihrem Smartphone scannen.

 

Geben Sie uns zusätzlich noch bekannt: 

  • in welcher Bonus-Malus-Stufe sie sich aktuell befinden (offizielle sowie, wenn vorhanden, intern) und
  • wie jung die jüngste Person unter 25 ist, die mit dem Auto fahren wird

 

Nun können wir Ihnen ein schnelles Offert berechnen und abschätzen, in welcher Preisklasse Sie sich befinden. Detailfragen, wie etwa ein Freischaden, können anschließend noch geklärt und miteinberechnet werden, um die ideale Kfz-Haftpflichtversicherung für Sie finden. 

  

 

Kfz-Kaskoversicherung

 

Wenn Sie auch eine Kfz-Kaskoversicherung wünschen, benötigen wir zusätzlich folgende Informationen:

 

  • Welche Variante ist gewünscht (Teilkasko/Vollkasko)
  • Listenpreis (Achtung: Nicht der Kaufpreis!)
  • Wert der Sonderausstattung (erhöht den Listenpreis und ist prämienrelevant)
  • Leasing Ja/Nein
  • Gewünschte Höhe des Selbstbehalts

 

Wo finde ich den Listenpreis und den Wert der Sonderausstattung? 

 

Wenn Ihr Kfz in Österreich erstangemeldet worden ist: 

 

  • Den Listenpreis finden Sie im Kaufanbot Ihres Kfz-Händlers
    • Bei Gebrauchtwägen können Sie dies im ursprünglichen Kaufanbot des Vorbesitzers oder des Kfz-Händlers finden. Auch hier wird der Neuwert benötigt.  
    • Sie können den Listenpreis auch durch eine Eurotaxabfrage in Erfahrung bringen, die Sie mithilfe des nationalen Codes in Ihrem Zulassungsschein durchführen können. Wenn Sie uns diesen mitteilen, übernehmen wir das gerne für Sie.  
  • Den Wert der Sonderausstattung können Sie auch dem Kaufanbot des Händlers entnehmen: ziehen Sie vom Gesamtlistenpreis den Listenpreis ab. (siehe Abbildung unten) 

 

Wenn Ihr Kfz ein Import aus einem anderen Staat ist: 

 

  • In diesem Fall gibt es keinen nationalen Code
  • Es empfiehlt sich hier, bei einem Händler nachzufragen, wie hoch der Listenpreis und auch die Sonderausstattung Ihres Kfz ist. 
    Wichtig: Bitte lassen Sie sich das auch schriftlich geben

 

Für die Berechnung der Versicherungsprämie benötigen wir bei diesen Werten den Bruttopreis.
 

Wenn der angeführte Listenpreis in Ihrem Versicherungsvertrag zu gering ist, sind Sie im Falle eines Unfalls unterversichert. Das bedeutet, dass der prozentuelle Wert der Unterversicherung von der Versicherungsleistung abgezogen wird. Sie erhalten also weniger Geld.
 

Rot gekennzeichnet: Listenpreis ohne Sonderausstattung

Orange gekennzeichnet: Gesamtlistenpreis

Blau gekennzeichnet: Kaufpreis

 

Der Kaufpreis ist nicht der Listenpreis.

 

 

Brauche ich noch eine Kaskoversicherung? 

 

Bei Gebrauchtwägen stellt sich manchmal die Frage: Brauche ich überhaupt noch eine Kaskoversicherung?  

  • Bei Wägen die maximal fünf Jahre alt sind, zahlt sich eine Kaskoversicherung in der Regel immer aus.  
  • Wenn das Kfz älter als fünf Jahre ist, hängt das tatsächlich mit dem Wagenwert zusammen und der Frage, ob Sie es finanziell verschmerzen können, wenn Sie im Totalschadenfall keine Entschädigung einer Versicherung erhalten.  

 

 

Für alle, die es genau wissen wollen:

 

Für die Berechnung einer Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen wir folgende Daten. Die mit Stern gekennzeichneten Punkte entnehmen wir Ihrem Zulassungsschein.

 

  • Name*
  • Adresse*
  • Alter des Zulassungsbesitzers*
  • Kfz-Marke*
  • Kfz-Typ*
  • Leistung (in kW oder PS)*
  • Antriebsart (Treibstoff, Elektro, Hybrid)*
  • Plätze inkl. Lenker*
  • Erstzulassungsdatum bzw. Baujahr*
  • CO2-Ausstoß (in g/m3)* bei Erstzulassung ab Oktober 2020
  • War bzw. ist ein Auto bereits angemeldet? (bezüglich Bonus-Malus-Stufe)
  • Ist ein Freischaden gewünscht?
  • Fährt jemand unter 25 mit dem Fahrzeug? Und wenn ja, wie jung genau?
Eine Familie fährt in einem Auto eine Landstraße entlang. Die Sonne geht auf und um sie herum ist nur Natur. Sie schauen durch das Dachfenster ihres Autos und haben die Hände vor Freude in die Luft gestreckt.

Wie komme ich zu meinem Kfz-Versicherungsschutz?

 

Sie haben ein neues Kfz und möchten am liebsten sofort losfahren. Davor müssen Sie das Kfz natürlich zuerst anmelden und sich um einen Versicherungsschutz kümmern. Wie komme ich also so schnell wie möglich zu Ihrem Versicherungsschutz?

 

 

Schritt 1: Anmeldung des Kfz

 

Damit Sie ihr Kfz bei der Zulassungsstelle anmelden können, brauchen Sie eine Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Versicherers. Diese senden wir Ihnen zu, sobald Sie eines der Versicherungsangebote, die wir für Sie bei verschiedenen Versicherern einholen, annehmen. Mit dieser Versicherungsbestätigung können Sie zur Zulassungsstelle Ihrer Wahl gehen und Ihr Kfz wie dieser Checkliste beschrieben anmelden.

 

Jetzt haben Sie eine Versicherungsbestätigung und ein angemeldetes Kfz, was aber noch fehlt ist der eigentliche Versicherungsantrag und somit der vollständige Versicherungsschutz. Die Kfz-Kaskoversicherung und die volle Kfz-Haftpflichtversicherungssumme sind nämlich erst gültig, sobald der Versicherungsantrag beim Versicherer eingereicht worden ist. Davor gilt in der Kfz-Haftplichtversicherung nur die Mindestversicherungssumme von etwa 7,79 Mio. € (Stand 2020).

 

Am besten informieren Sie uns im Vorhinein, wann Sie in etwa planen, zur Zulassungsstelle zu gehen. So wissen wir Bescheid und können den Antrag so schnell wie möglich, nachdem wir von Ihnen den Scan des Zulassungsscheins gemailt bekommen haben, bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen.

 

 

Schritt 2: Scan des Zulassungsschein

 

Damit wir den Antrag bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen können, brauchen wir einen Scan von Ihrem Zulassungsschein, den Sie bei der Anmeldung an der Zulassungsstelle erhalten. Wenn Sie keinen Scanner zuhause haben, können Sie Ihren Zulassungsschein ganz einfach mit Ihrem Smartphone scannen.

 

Im Zulassungsschein befinden sich alle Daten und technischen Details, die wir zur Antragstellung brauchen, wie etwa das Kennzeichen und die genaue Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN). Sobald der fertige Antrag von uns an den Versicherer gesendet wird, gilt der volle vereinbarte Versicherungsschutz.

 

Wir benötigen einen Scan des vierseitigen Zulassungsscheins, der beim Fahren im Straßenverkehr immer im Kfz mitgeführt werden muss, nicht des kürzeren dreiseitigen Zulassungsscheins, der am Typenschein angeheftet ist.

 

 

 

Schritt 3: Warten auf Bestätigung bei Kfz-Kaskoversicherung

 

Warten Sie, nachdem Sie uns den Scan Ihres Zulassungsschein gesendet haben, auf einen kurzen Anruf von uns, in dem wir Ihnen bestätigen, dass Ihr Kfz-Kaskoversicherungsschutz nun aufrecht ist. Mit dem vollen Versicherungsschutz macht die Spritztour dann auch gleich viel mehr Spaß.

 

Solange wir nicht im Hintergrund den Versicherungsantrag eingereicht und/oder eine vorläufige Kaskodeckung beantragt haben, haben Sie keinen Kaskoversicherungsschutz. Warten Sie deswegen auf unser finales "Sie können jetzt losfahren!", damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.

 

 

Schritt 4: Vorschadensbesichtigung bei Gebrauchtwägen

 

Wenn Sie für Ihren Gebrauchtwagen einen Kaskoversicherungsschutz wünschen, sollten Sie einige zusätzliche Punkte beachten, auf die wir im Folgenden eingehen werden. Falls Sie einen Neuwagen versichern, betrifft Sie dies nicht. Bei einigen Versicherern gilt die Neuwagenregelung auch für Kfz, die schon einige Monate angemeldet waren. Es ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, wie dies gehandhabt wird.

 

Es ist empfehlenswert, die neuen Nummerntafeln auf Ihren Gebrauchtwagen zu geben und von allen vier Seiten ein Foto zu machen. Die Seiten sollten dabei vollständig abgebildet sein, sodass man sieht, dass das Kfz nicht beschädigt ist. Zudem sollten Sie noch ein extra Foto von der Windschutzscheibe machen.

 

Dies ist eine Absicherung für den Fall, dass bei den ersten Autofahrten schon ein Unfall passieren sollte, damit im Nachhinein der ursprüngliche Fahrzeugzustand bewiesen werden kann. Sie können uns diese Fotos optional per Mail zukommen lassen, damit auch wir sie im Falle des Falles gespeichert und abgelegt haben.

 

In den meisten Fällen wird von Ihrem Kfz-Versicherer eine Vorschadenbegutachtung des gebrauchten Kfz verlangt. Es hängt vom jeweiligen Versicherer ab, ob diese beim ÖAMTC, ARBÖ, an einem Versicherungsstützpunkt, via Handy-App oder bei Ihnen zu Hause nach Terminvereinbarung mit einem Sachverständigen stattfinden muss.  

 

Es kann natürlich sein, dass Sie mit Ihrem Kfz schon fahren wollen, bevor diese Vorschadenbegutachtung stattgefunden hat. Für diesen Fall beantragen wir bei Ihrem Versicherer einen vorläufige Kaskoschutz. Bei den meisten Versicherern funktioniert der vorläufige Kaskoschutz folgendermaßen:

 

Der vorläufige Kaskoschutz gilt ab dem Moment, in dem wir den Versicherungsantrag bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen. In diesem Zeitraum gilt für Sie ein erhöhter Selbstbehalt, meistens 1.000 € pro Unfall. Sobald die Vorschadenbesichtigung stattgefunden hat, gilt Ihr Kfz-Versicherungsvertrag mit dem vereinbarten Selbstbehalt.

 

Im Regelfall wird die Durchführung der Vorschadensbesichtigungen zuverlässig an den zuständigen Kfz-Versicherer weitergeleitet. Lassen Sie sich aber zur Sicherheit eine Bestätigung ausstellen und informieren Sie uns kurz per Mail, dass die Besichtigung stattgefunden hat. So ist alles gut dokumentiert und es kommt im Falle eines Kaskoschadens zu keinen Unklarheiten beim Versicherungsschutz.

 

 

Die wichtigsten Punkte nochmals zusammengefasst

 

  • Informieren Sie uns im Vorhinein, wann Sie in etwa vorhaben, Ihr Kfz bei der Zulassungsstelle anzumelden. So können wir uns diesen Zeitraum freihalten und Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.
  • Schicken Sie uns sobald wie möglich einen Scan Ihres vierseitigen Zulassungsscheines. Mit den Informationen darauf können wir im Hintergrund den Antrag vervollständigen und bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen.
  • Veranlassen Sie eine Vorschadensbegutachtung, wenn es von Ihrem Kfz-Versicherer gefordert wird. Sobald diese stattgefunden hat, gilt ihr vollständiger Kaskoversicherungsschutz ohne erhöhten Selbstbehalt. Achten Sie bei der Begutachtung auf die spezifischen Vorgaben Ihres Kfz-Versicherers.

 

Ein Mann steht in einer Werkstatt und lächelt in die Kamera, er trägt einen Schutzhelm und eine Schutzbrille, im Hintergrund fliegen Funken.

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Sicherheitsrisiko oder schon Reisewarnung?

 

Das österreichische Außenministerium legt für andere Länder ein Sicherheitsrisiko fest. Dabei gibt es insgesamt sechs Stufen. Dabei ist die erste „Guter Sicherheitszustand“ und die sechste „Reisewarnung“. Hier erklären wir Ihnen, was es damit genauer auf sich hat.

 

  1. Stufe: Guter Sicherheitszustand

Das Außenministerium spricht keine besondere Warnung vor eine Reise in dieses Gebiet aus.

 

  1. Stufe: Sicherheitsrisiko

Das Außenministerium weist auf ein Sicherheitsrisiko hin. Ursachen dafür können unter anderem Straßenraub, Naturkatastrophen, Epidemien oder auch das Risiko von Terroranschlägen sein.

 

  1. Stufe: Hohes Sicherheitsrisiko in einem bestimmten Gebiet

Das Außenministerium rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Gebiet ab. Gründe dafür sind unter anderem ein hohes Risiko von Terroranschlägen, Naturkatastrophen sowie Epidemien.

 

  1. Stufe: Hohes Sicherheitsrisiko in einem Land

Das Außenministerium rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land ab. Ursachen dafür sind etwa Naturkatastrophen, ein hohes Risiko von Terroranschlagen oder Industrieunfälle.

 

  1. Stufe: Partielle Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet

Das Außenministerium warnt vor Reisen in dieses Gebiet. ÖsterreicherInnen werden dazu ersucht, sich sofort an die österreichische Vertretungsbehörde eines EU-Mitgliedsstaates zu wenden. Außerdem wird in diesem Gebiet lebenden ÖsterreicherInnen dringend empfohlen, das Land zu verlassen. Gründe dafür sind unter anderem kriegsähnliche Zustände, Bürgerkrieg oder Epidemien.

 

  1. Stufe: Reisewarnung

Das Außenministerium warnt vor Reisen in dieses Land. ÖsterreicherInnen werden dazu ersucht, sich sofort an die österreichische Vertretungsbehörde eines EU-Mitgliedsstaates zu wenden. Außerdem wird in diesem Gebiet lebenden ÖsterreicherInnen dringend empfohlen, das Land zu verlassen. Gründe dafür sind etwa kriegsähnliche Zustände, Krieg, Bürgerkrieg oder Epidemien.

  

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website des österreichischen Bundesministeriums.

In den offenen, ausgestreckten Händen einer Person liegen zwei kleine blaue Babyschuhe oder Kinderschuhe. Die Frau trägt ein weißes T-Shirt und ist schwanger.

Babyoption: versichert auf die Welt kommen

 

Eine Schwangerschaft ist etwas sehr Schönes. Natürlich machen sich werdende Eltern aber auch Sorgen um die Gesundheit ihres Kindes. Am besten ist es, sich schon so früh wie möglich um eine gute Krankenversicherung für sein Kind zu kümmern. Wenn ein Kinderwunsch besteht sollte diese schon vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden.

 

Mit einer Babyoption in der Sonderklasse, die vor der Schwangerschaft abgeschlossen wurde, ist Ihr Kind automatisch mitversichert, wenn es auf die Welt kommt. Dabei ist es unerheblich, ob es gesundheitliche Leiden hat: Es ist zu 100 % versichert, ohne Zuschläge oder Ausschlüsse. Ohne vereinbarte Babyoption würde ein Neugeborenes in der Sonderklasse nicht versichert werden, wenn es beispielsweise einen Herzfehler hat.

 

Für die Babyoption gibt es eine Wartefrist von neun Monaten. Das heißt, dass der Versicherungsschutz der Babyoption erst nach neun Monaten greift. Diese Zusatzleistung muss also lange genug vor einer Schwangerschaft vereinbart werden.

 

Wenn Sie in der Babyplanung sind, sollten Sie eine gute Krankenversicherung abschließen, in der die Babyoption berücksichtigt wird. So sichern Sie für Ihr Kind noch vor der Schwangerschaft einen lebenslangen Krankenversicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen.Jeanquartier & Partner

 

 

Entbindung in der Sonderklasse mit geringerer Wartezeit

 

Es kann natürlich vorkommen, dass Sie eine Schwangerschaft erst dann feststellen, wenn sich das Einhalten der Wartefrist nicht mehr ausgeht. Manche Versicherer sind dazu bereit, unter erschwerten Bedingungen auf die Wartefrist zu verzichten, sodass Sie trotzdem in der Sonderklasse entbinden können.

 

Der Kindesvater muss einen gleichwertigen Tarif abschließen, außer er hat bei dieser Gesellschaft schon einen Vertrag. Das Kind muss nach der Geburt auch den gleichen Tarif abschließen, sofern es die Gesundheitsprüfung zulässt.

 

Vereinzelt gibt es Versicherer, die eine siebenmonatige Wartefrist anbieten. Man könnte glauben in so einem Fall würde sich der Versicherungsabschluss locker ausgehen, ohne ein solches Erschwernisangebot annehmen zu müssen. Hierbei wird aber oft nicht der errechnete Geburtstermin als Basis für die Wartefrist genommen, sondern der tatsächliche Entbindungstermin herangezogen.

 

Bei Frühgeburten würde in so einem Fall kein Versicherungsschutz bestehen. Sie sollten deshalb eine Versicherung wählen, bei der auf die Wartefrist bei Endbindungen immer verzichtet wird. So gibt es keine bösen Überraschungen bei der privaten Krankenversicherung.
Eine Mutter hält ihr lachendes Baby in die Höhe und küsst es auf die Wange. Das Gesicht des Babys ist der Kamera zugewandt.

Dabei sein, wenn es wirklich wichtig ist

 

Als Elternteil möchten Sie gerne bei Ihrem Kind im Krankenhaus bleiben, wenn es einen längeren stationären Aufenthalt hat. Aber wer übernimmt die Kosten dafür? Im stationären Sonderklassetarif für Kinder ist die Übernahme dieser Begleitkosten beinhaltet.

 

Kinder bis zum 18. Lebensjahr dürfen begleitet werden. Den Aufwand, wie etwa ein Mutter-Kind-Zimmer, übernimmt Ihre private Krankenversicherung. Wenn Sie keine Sonderklasse für Ihr Kind möchten, können Sie auch nur den Begleitkostentarif extra abschließen.

 

Besser ist es, gleich eine volle Sonderklasse für Ihr Kind abzuschließen. Dabei sind nicht nur Begleitkosten mitversichert, sondern Sie sichern Ihrem Kind auch ein Leben lang die volle Sonderklasseleistung – und das zum besten Preis.
Fünf Menschen stehen vor farbigen Hintergründen und zeigen lächelnd in die Kamera.

Im Dutzend billiger

 

Eine Gruppenkrankenversicherung ist eine Krankenversicherung für die Mitglieder einer bestimmten Gruppe, wie etwa Mitarbeiter einer Organisation oder eines Unternehmens. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Mitglieder der Gruppe erhalten auf ihre Versicherungsprämie einen Gruppenrabatt. Den vergibt der Versicherer, weil er sich durch die Versichertenanzahl etwas an Verwaltungsaufwand erspart und gleich mehrere Versicherungsverträge abschließen kann. Je mehr KollegInnen und deren Familienmitglieder der Gruppe beitreten, desto besser ist es für die Gemeinschaft.

 

 

Wer bekommt eine Gruppenkrankenversicherung?

 

Eine Versicherungsgruppe kann gebildet werden, wenn mindestens fünf Personen aus dem gleichen Berufsfeld und/oder Unternehmen beitreten. In eine existierende Gruppenkrankenversicherung können, sofern es nicht anders vereinbart ist, alle Arbeitnehmer einer Firma aufgenommen werden. Auch das Mitversichern von Ehepartnern, Lebensgefährten und Kindern ist möglich.

 

Nach dem Pensionsantritt können Mitglieder und ihre Angehörige weiterhin in der Gruppe verbleiben. Sollte es zum Ableben des Mitglieds, also des Hauptversicherten kommen, haben die Angehörigen in der Regel weiterhin die Möglichkeit, Teil der Gruppenversicherung zu bleiben.

 

Sollten Sie den Job wechseln kann der Versicherungsschutz fortgeführt werden, wenn Sie das wollen. In so einem Fall entfällt dann aber der Gruppenrabatt.

 

Sobald Sie aus der Gruppe ausscheiden, haben Sie vier Wochen Zeit, Ihrer Versicherung mitzuteilen, ob Sie eine Einzelversicherung weiterführen möchten oder nicht. Wenn Sie diese Frist versäumen, hat Ihr Versicherer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen oder erneut Gesundheitsfragen zu verlangen.

 

 

 

Welche Vorteile hat eine Gruppenkrankenversicherung?

 

Neben dem Gruppenrabatt bietet eine Gruppenkrankenversicherung generell dieselben Vorteile wie eine private Krankenversicherung. Als Mitglied der Versicherungsgruppe können Sie sich darauf verlassen, bei Bedarf sofort kompetente, hochwertige medizinische Hilfe zu erhalten.

 

Positive Faktoren sind etwa freie Arztwahl, der Zugang zu Privatspitälern oder reduzierte Wartezeiten bei Operationen. Die konkreten Versicherungsleistungen hängen davon ab, was mit dem Versicherer ausgehandelt worden ist.

 

 

Die richtige Gruppenkrankenversicherung für Ihr Unternehmen

 

Die Leistungen einer Gruppenkrankenversicherung unterscheiden sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Es ist deswegen ratsam, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen und die Gruppenversicherung zu wählen, die am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Bevor Sie eine Gruppenkrankenversicherung für Ihr Unternehmen abschließen, muss zuerst abgeklärt werden, ob eine solche schon besteht.

 

Wir als unabhängige Versicherungsmakler sind Ihr Ansprechpartner für das Ausverhandeln und die Auswahl der besten Gruppenkrankenversicherung.Jeanquartier & Partner

 

 

Wieso braucht mein Unternehmen eine Gruppenkrankenversicherung?

 

Als UnternehmerIn sind Ihre MitarbeiterInnen Ihr wichtigstes Gut. Mit einer guten Gruppenkrankenversicherung sichern Sie Ihren Angestellten die beste medizinische Behandlung zu einer vergünstigten Prämie. Das verbessert nicht nur das Klima und die Motivation am Arbeitsplatz, sondern fördert auch eine schnelle Genesung und geringere Fehlzeiten Ihrer Arbeitskräfte.

Bunter Duplo- Legosteine auf einem Teppichboden.

Der perfekte Versicherungsschutz für mich

 

Neben den Standardsparten können Sie weitere Punkte in Ihrer Eigenheim-, Haushalts- oder Gebäudeversicherung versichern, sodass der Versicherungsschutz genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Sparten: Naturkatastrophen (Sublimit in der Sturmsparte), unbenannte GefahrenFahrräder & E-Bikes und Wertgegenstände.

Man sieht die Hände einer Frau im Anzug, die einen Vertrag in der Mitte zerreißt.

So als wäre es nie passiert

 

Alternativ zur Kündigung des Versicherungsvertrages ist auch ein Rücktritt von diesem möglich. Das geht allerdings nur, wenn Sie den Vertrag erst vor Kurzem abgeschlossen haben.

 

 

Was ist der Unterschied zur Kündigung?

 

Eine Kündigung ist auch bei länger bestehenden Verträgen möglich, ein Rücktritt nicht. Bei einem Rücktritt wird der Vertrag, im Gegensatz zur Kündigung, rückwirkend aufgelöst. Das bedeutet, der Vertrag ist nie zustande gekommen. Es gibt einige Rücktrittsmöglichkeiten, die zum Teil nur für Konsumenten gelten.

 

Falls ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag für Sie nicht möglich ist, können Sie sich hier über Ihre Kündigungsmöglichkeiten informieren.

 

 

Rücktritt vom „Haustürgeschäft“

 

Diese Rücktrittsmöglichkeit gilt nur für Konsumenten. Für die Kündigung nach § 3 des KSchG (Konsumentenschutzgesetzt) müssen zwei Bedingungen erfüllt werden:

 

  • Der Versicherungsvertrag muss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Versicherers abgeschlossen worden sein.
  • Sie als Konsument haben nicht selbst die Initiative ergriffen, um einen Versicherungsvertrag abzuschließen.

 

Wenn das der Fall ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten.

 

Rücktritt bei Nichtausfolgung

 

Sie können innerhalb von 14 Tagen nach § 5b des VersVG vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn:

 

  • Ihnen keine Kopie des Versicherungsantrags ausgehändigt wurde.
  • Sie die Versicherungsbedingungen nicht erhalten haben.
  • Sie gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht erhalten haben.

(z.B. über die Rücktrittsmöglichkeiten)

 

Es genügt, wenn die Kündigung innerhalb dieser zwei Wochen abgesendet wurde. Auf dem Schreiben sollte also ein Poststempel mit dem Datum der Absendung sein.

 

Die Rücktrittsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie die Vertragskopie, die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten haben. Oder, in diesem Fall, eben nur einen Teil dieser Dinge. Spätestens einen Monat nach Erhalt der Unterlagen und der Informationen ist kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich.

 

Achtung! Wenn die Vertragsdauer weniger als sechs Monate beträgt gilt dieses Rücktrittsrecht nach § 5b VersVG nicht.

 


Allgemeines Rücktrittsrecht

 

Diese Rücktrittsmöglichkeit gilt nur für Konsumenten. Sie können nach § 5c des VersVG ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Versicherungsvertrag zurücktreten.

 

Die Rücktrittsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie die Vertragskopie, die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten haben.

 

Spätestens einen Monat nach Erhalt der Unterlagen und der Informationen ist kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich. Falls Ihnen von Ihrem Versicherer vorläufige Deckung gewährt wurde, müssen Sie für diese Dauer eine entsprechende Prämie bezahlen.

 

Achtung! Wenn die Vertragsdauer weniger als sechs Monate beträgt gilt dieses Rücktrittsrecht nach § 5c des VersVG nicht.
Ein Hirsch steht auf einer Straße im Wald. Ein Sonnenstrahl scheint ihm durch die Bäume auf sein Geweih.

Kaskoversicherung, was ist das eigentlich?

 

Es ist Winter. Sie freuen sich auf die Geburtstagsfeier Ihres Freundes und parken Ihr Auto vor seinem Haus. Während Sie sich drinnen amüsieren, hören Sie die Dachlawine, die Ihr Auto unter sich begräbt.

 

Ihre Freunde lachen, Sie nicht.

 

Was jetzt?

 

 

Wieso brauche ich eine Kfz-Kaskoversicherung?

 

Stellen Sie sich den aktuellen Wert Ihres Kfz als Geldbetrag vor, den sie bar mit sich herumtragen. Dieser wird Ihnen gestohlen. Sie erhalten keine Entschädigung dafür, das Geld ist einfach weg.

 

Würde Sie das treffen? Ganz sicher.

 

Dasselbe Prinzip gilt bei einem Kfz mit Totalschaden, das nicht kaskoversichert ist: Das Geld, also der Wert des Autos, ist einfach weg.

 

Schäden können immer und überall entstehen. Oft auch ohne, dass Sie unmittelbar daran schuld sind. Man kann leider nicht jeden Unfall vermeiden, aber man kann sich dagegen absichern.

 

 

Vollkasko oder Teilkasko, das ist hier die Frage.

 

Sie können sich zwischen der Teilkasko (= Elementarkasko) und der Vollkasko (= Kollisionskasko) entscheiden. Der große Unterschied ist, dass bei der Teilkasko selbst verschuldete Schäden am Kfz nicht übernommen werden.

 

Die unterschiedlichen Varianten der Kfz-Kaskoversicherung, die es am Markt gibt, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

 

 VollkaskoTeilkasko mit Vandalismus & ParkschadenTeilkasko ohne Vandalismus & Parkschaden
Preis Vollpreis ca. 2/3 ca. 1/3
Unfall Ja Nein Nein
Parkschaden Ja Ja Nein
Vandalismus Ja Ja Nein
Glasbruch Scheiben & Kleingläsern Ja Ja Ja
Tier(biss)schaden Ja Ja Ja
Wildschaden Ja Ja Ja
Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch Ja Ja Ja
Brand, Explosion, Schmorschaden Ja Ja Ja
Naturgewalt (Hagel, Dachlawine etc.) Ja Ja Ja

 

Die Kfz-Kaskoversicherung bietet je nach Versicherungsgesellschaft zahlreiche optionale Zusatzdeckungen, wie zum Beispiel Neuwertentschädigung, grobe Fahrlässigkeit, Verlust persönlicher Gegenstände etc. an.

 

 

Unser besonderer Service

 

Wir arbeiten mit Kfz-Dienstleistern zusammen, die bei jedem Kaskoschaden einen Teil Ihres Selbstbehaltes übernehmen. Je nach Schaden sind das bis zu 200 €. Zusätzlich wird Ihnen in der Zwischenzeit kostenlos ein Leihwagen zur Verfügung gestellt.

 

Um die Organisation der Reparatur müssen Sie sich keine Gedanken machen. Auch das übernimmt der Dienstleister für Sie. Durch die enge Zusammenarbeit mit vielen Kfz-Fachwerkstätten erhalten sie Vergünstigungen auf die Reparatur, für die Ihre Versicherung den marktüblichen Preis bezahlt. Mit der Differenz, die sich dadurch ergibt, wird dieser umfassende Service finanziert.

Eine Frau scannt mit ihrem schwarzen Smartphone einen Kontoauszug. Dieser liegt auf einem weißen, aufgeräumten Schreibtisch.

Scannen ohne Scanner - kein Problem

 

Scans sind meist besser lesbar als Fotos und Ihre Anliegen können so schneller und effizienter bearbeitet werden. Wenn Sie keinen Scanner besitzen, ist das kein Problem. Mithilfe von Smartphone Apps gelingt Ihnen der Scan auch mit dem Handy

 

Es gibt viele kostenfreie Apps im App Store oder Google Play Store. Teilweise haben Smartphones auch vorinstallierte Apps, mit denen das Scannen schnell und unkompliziert funktioniert. Wir haben hier zwei Varianten für Sie angeführt.

 

iPhone: Notizen

 

Wenn Sie ein iPhone besitzen, können Sie die vorinstallierte Notizen-App verwenden.

 

1. Klicken Sie unten rechts auf das Symbol zum Erstellen einer neuen Notiz.

 

 

 

2. Wählen Sie das Kamera-Symbol in der unteren Leiste aus.

 

 

3. Klicken Sie darauf und wählen Sie "Dokument scannen".

 

 

4. Machen Sie ein Foto vom gewünschten Dokument.

 

 

5. Um das Dokument als PDF zu verschicken, klicken Sie auf das Symbol oben rechts.

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5. Wählen Sie „Kopie senden“. Nun können Sie das Dokument z.B. als E-Mail verschicken.

 

 

 

6. Wählen Sie einfach die App aus, mit der Sie die Datei versenden möchten.

 

 

 

Huawei: CamScanner

 

Die CamScanner App ist nicht nur für Huawei, sondern auch für andere Marken installierbar. Andere Scanner-Apps funktionieren relativ ähnlich wie das hier abgebildete Beispiel.

 

1. Öffnen Sie die CamScanner App auf Ihrem Smartphone und klicken Sie auf das Kamera-Symbol, um ein neues Dokument zu scannen.

 

 

2. Machen Sie ein Foto von Ihrem Dokument.

 

 

3. Schneiden Sie das Foto so zu, dass nur noch das Dokument selbst zu sehen ist. Dafür verschieben Sie einfach den Auswahl-Rahmen in der App, sodass er an den Rändern des Dokuments anliegt.

 

 

4. Sie können nun aus verschiedenen Filtern auswählen, was helfen kann, das Dokument besser leserlich zu machen.

 

 

5. Das Dokument befindet sich jetzt eingescannt in der App. Um es zu teilen, klicken Sie das gewünschte Dokument an.

 

 

6. Nun können Sie aus verschiedenen Optionen wählen. Am besten wählen Sie "Im PDF-Format teilen" und schicken uns dann das Dokument per E-Mail.

 

 

Ein junges Paar sitzt in der Abendsonne und lacht sich an, während sie sich Kopfhörer teilen und Musik hören. Die Frau hält scherzhaft ihren Finger auf die Nase des Mannes.

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Blick auf südländische Bucht mit kleiner Anlegestelle

Ab in den Süden!

 

Ihre Gesundheit ist Ihr wichtigstes Gut, zuhause sowie auf Urlaub und Geschäftsreisen. Deswegen ist eine gute Krankenversicherung bei Auslandsreisen so wichtig. Im Versicherungswesen wird zwischen einer Auslandsreise, meistens von einer Länge bis zu acht Wochen, und einem längeren Auslandsaufenthalt unterschieden. Versichert sind im Regelfall beliebig viele dieser Reisen innerhalb eines Jahres.

 

Wenn es im Urlaub oder bei einem Auslandsaufenthalt zu einem Notfall kommt, brauchen Sie schnell und unkompliziert eine gute medizinische Versorgung. Diese kann in manchen Fällen, wie etwa bei einer Notoperation in den USA, bis zu 1 Mio. € kosten. Mit einer guten Auslandsreisekrankenversicherung gibt es keine böse Überraschung, wenn die Rechnung für die Behandlungen im Postkasten landet.

 

Über die obige Menüstruktur können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung direkt online abschließen. Damit sind Sie einer entspannten Reise oder einem längeren Auslandsaufenthalt einen Schritt näher.

 

Die Versicherungsbedingungen in dieser Sparte sind überschaubar. Lesen Sie sich diese vor dem Abschluss sorgfältig durch, damit Sie genau wissen, was versichert ist und was nicht.

 

 

Was versichert die Auslandskrankenversicherung?

 

Eine Auslandskrankenversicherung versichert medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland aufgrund einer Krankheit oder einer Unfallfolge. Die notwendigen Heilbehandlungen, die bedingungsgemäß versichert sind, variieren von Versicherer zu Versicherer. Meistens sind folgende Leistungen umfasst:

 

  • Ambulante Behandlungen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Stationäre Behandlungen in zugelassenen und anerkannten Einrichtungen
  • Verordnete Medikamente, Verbandmittel etc.
  • Begleitkosten bei versicherten Kindern unter 18 Jahren
  • Bergung nach Unfällen
  • Transporte in das nächstgelegene Krankenhaus
  • Ärztlich angeordnete Rücktransporte

 

 

Reise oder Auslandsaufenthalt?

 

Wenn Sie Urlaub machen, verreisen Sie sicher unter acht Wochen. Hierfür empfiehlt es sich, eine Auslandsreise-Krankenversicherung zu nehmen. Am besten wählen Sie einen Jahrestarif, damit auch spontan gebuchte Reisen automatisch mitversichert sind.

 

Wenn Sie länger ins Ausland reisen, vermutlich acht Wochen oder länger, sollten Sie sich für eine Auslandsaufenthalts-Krankenversicherung entscheiden. Hier gilt der Ratschlag: Im Zweifelsfall lieber einen längeren Zeitraum versichern, als einen zu kurzen.

 

Am besten wählen Sie einen Tarif, der sich immer verlängern lässt und storniert werden kann, sobald Sie von Ihrem Aufenthalt zurückkommen. Sollte es unerwartet zu Komplikationen und Verzögerungen kommen, oder Sie entscheiden sich spontan länger zu bleiben, haben Sie so keine Probleme.

 

Bei einem Abschluss sind nämlich immer bestehende Vorerkrankungen ausgeschlossen. Treten während der Reise oder dem längeren Auslandsaufenthalt Beschwerden auf, und Sie möchten eine neue Auslandskrankenversicherung abschließen, wären die Beschwerden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wenn Sie zuvor bereits eine längere Laufzeit wählen, kann Ihnen das nicht passieren.

 

Theoretisch kann man sich zwar Geld sparen, wenn man nur eine Auslandsreiseversicherung abschließt oder eine geringere Laufzeit wählt, davon raten wir aber ab. Schließlich geht es bei einer guten Auslandskrankenversicherung darum, im Worstcase abgesichert zu sein.Jeanquartier & Partner

 

 

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

 

Wenn die Versicherung vor Antritt der Reise abgeschlossen wurde, ist der Schutz ab dem Moment wirksam, in dem die Grenze in ein anderes Staatsgebiet überschritten wird.

 

Einige Versicherer schließen Staatsgebiete im Versicherungsschutz aus, deren Grenzen die versicherte Person täglich überquert.

 

Wird die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Antritt der Reise abgeschlossen, gilt der Versicherungsschutz erst für zukünftige Reisen. Sie können gewisse Auslandsaufenthalts-Krankenversicherungen auch dann abschließen, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden. Hierbei sollten Sie aber wieder bedenken, dass Beschwerden, die vor dem Abschluss der Versicherungen bestanden haben, vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

 

Es ist immer besser, die private Auslandskrankenversicherung vor dem Reiseantritt abzuschließen.

 

 

Ist eine private Auslandskrankenversicherung innerhalb von Europa sinnvoll?

 

Im europäischen Ausland gibt es die staatliche Krankenversicherungslösung mit der E-Card, der EKVK Europäische Krankenversicherungskarte. Leider erlebt man in der Praxis öfters, dass diese nicht überall akzeptiert wird und man die ÄrztInnen vor Ort selbst bezahlen muss.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen (wie ÖGK, BVAEB, SVS etc. ) erstatten dann nur den Satz der auch in Österreich bei einem Kassenarzt üblich wäre. Sollte beispielsweise der besuchte Kassenarzt in Frankreich teurer sein, so muss der Differenzbetrag privat aufgezahlt werden. Rücktransporte nach Österreich werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Es ist daher sinnvoll, sich privat zu versichern. Auch, wenn man nur innerhalb von Europa verreisen möchte.

 

 

Ausschlussgründe der Auslandsreise-Krankenversicherung

 

Wann genau Ihre Versicherung nicht leistet, hängt von ihren spezifischen Vertragsvereinbarungen ab. Oft sind folgende Ausschlussgründe enthalten:

 

  • Die Reise wurde aufgrund einer medizinischen Behandlung angetreten
  • Sie wussten bereits vor Antritt der Reise, dass eine medizinische Behandlung während der Reise notwendig sein würde
  • Gewisse Behandlungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Entziehungsmaßnahmen, therapeutische Behandlungen
  • Behandlungen von Verletzungen, die während dem Ausüben bestimmter risikoreicher Sportarten entstanden sind (z.B. Speedskydiving, Base-Jumping, Freeclimbing etc.)
  • Behandlungen von Verletzungen, die sich VersicherungsnehmerInnen vorsätzlich zufügen
  • Die Entbindung bei einer Schwangerschaft, die schon vor der Reise bestanden hat

 

Wichtige Information für Reisen in der Schwangerschaft: Ist eine Frühgeburt schon theoretisch möglich während Sie sich im Ausland befindet, sind viele Versicherer leistungsfrei. Achten Sie hier genau darauf, wie ein solcher Fall in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.
Ein junges Pärchen umarmt sich am Strand und lächelt in die Ferne. Im Hintergrund sieht man, wie sich das abendliche Licht in der Meeresbrandung spiegelt.

Unsere Empfehlung: Care Holiday

 

Der Tarif Care Holiday der Hanse Merkur Versicherungsgesellschaft bietet eine umfassende weltweite Deckung zu einer preiswerten Jahresprämie. Der Familientarif kann von bis zu zwei Erwachsenen und drei Kindern genutzt werden. Als Kinder gelten die Versicherungsnehmer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

 

Care Holiday beinhaltet kein Versicherungssummenlimit und keinen Selbstbehalt. Nach Abschluss können Sie die Versicherung einmal jährlich kündigen. Mehr Informationen zu den aktuellen Versicherungsleistungen finden Sie unter diesem Link.

 

Sie können den Care Holiday Tarif der Hanse Merkur ganz einfach hier online abschließen. Lesen Sie sich davor die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch. Dann steht der nächsten versicherten Urlaubs- oder Geschäftsreise nichts mehr im Weg.

 

 

Ihr Care Holiday Tarif

 

Jahresvertrag für Privat- und Geschäftsreisen

 

  • Wer? - Österreicher und Deutsche mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland
  • Wohin? - Ins weltweite Ausland - inkl. USA, Kanada und Mexiko
  • Wie lange? - Für max. 56 Tage pro Reise
  • Wie viel? - ab 14,90 EUR im Jahr
  • Einzelperson und auch Familie (bis 5 Personen möglich)
  • Wann? - Kann nur vor Ausreise beantragt werden.

 

Mehr Informationen Online abschließen

 

 

Eine junge Frau mit langen, hellen Haaren tanzt in einem weißen, kurzen Sommerkleid den Strand entlang. Sie hat die Hände während einer Drehung erhoben. Im Hintergrund sieht man den Sonnenuntergang über dem Meer.

Für jeden Auslandsaufenthalt das richtige Angebot

 

Je nachdem wie lange, wohin und wozu Sie ins Ausland möchten, gibt es den passenden Tarif für Sie. Wenn Sie in die USA, Kanada oder Mexiko einreisen möchten, achten Sie besonders darauf, ob diese im Versicherungsbereich inbegriffen sind. Oft gibt es Angebote für das weltweite Ausland, die allerdings diese drei Staaten exkludieren.

 

 

Care Global: für einen Auslandsaufenthalt von 1 Tag bis maximal 12 Monate

 

Ihr Care Global Angebot

 

für weltweite Reisen ab 1 Tag bis zu 1 Jahr

 

  • Wer? - Österreicher und Deutsche mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland
  • Wohin? - Ins weltweite Ausland - optional inkl. USA, Kanada und Mexiko
  • Wie lange? - Für mind. 1 Tag bis max. 1 Jahr
  • Wie viel? - schon ab 0,80 EUR pro Tag (Mindestprämie: 8,00 EUR)
  • Wann? - Kann vor und nach Ausreise beantragt werden.

 

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Care Expatriate: wenn Sie sich länger als 6 Monate bis maximal 5 Jahre im Ausland aufhalten möchten

 

Ihr Care Expatriate Angebot

 

ab 6 Monaten bis zu 5 Jahren - mit Gesundheitsfragen

 

  • Wer? - Österreicher und Deutsche, EU- und "Schengen"-Bürger
  • Wohin? - Ins weltweite Ausland - optional inkl. USA, Kanada und Mexiko
  • Wie lange? - Für mind. 6 Monate bis max. 5 Jahre
  • Wie viel? - ab 58,00 EUR im Monat
  • Wann? - Kann vor und nach Ausreise beantragt werden.

 

Mehr Informationen Online abschließen

 

 

 

 

Care College: ideal für SprachschülerInnen, Studierende, PraktikantInnen, GastwissenschaftlerInnen, die sich maximal 5 Jahre im Ausland aufhalten möchten; ausgenommen USA, Kanada & Mexiko

 

Ihr Care College Angebot

 

für "Work & Travel", Sprachschüler, Studenten, Praktikanten, Gastwissenschaftler

 

  • Wer? - Österreicher und Deutsche mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland
  • Wohin? - Ins weltweite Ausland (ohne USA, Kanada und Mexiko)
  • Wie lange? - Für max. 5 Jahre
  • Wie viel? - ab 24,50 EUR im Monat
  • Wann? - Kann vor oder innerhalb 1 Jahres nach Ausreise beantragt werden.

 

Mehr Informationen Online abschließen

 

 

 

 

Care College USA: ideal für SprachschülerInnen, Studierende, PraktikantInnen, GastwissenschaftlerInnen & Au-pairs die sich maximal 5 Jahre im Ausland aufhalten möchten; inklusive USA, Kanada & Mexiko

 

Ihr Care College USA Angebot

 

für "Work & Travel", Sprachschüler, Studenten, Praktikanten, Gastwissenschaftler

 

  • Wer? - Österreicher und Deutsche mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland
  • Wohin? - Ins weltweite Ausland - inkl. USA, Kanada und Mexiko
  • Wie lange? - Für max. 5 Jahre
  • Wie viel? - ab 97,00 EUR im Monat
  • Wann? - Kann vor oder innerhalb 1 Jahres nach Ausreise beantragt werden.
  • Warum? - Erfüllt alle leistungsbedingten Anforderungen US-amerikanischer Bildungseinrichtungen.

 

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Care Travel: für einen Auslandsaufenthalt von 1 bis maximal 365 Tagen

 

Ihr Care Travel Angebot

 

ohne Gesundheitsfragen

 

  • Wer? - Österreicher und Deutsche
  • Wohin? - Ins weltweite Ausland (ohne USA, Kanada und Mexiko)
  • Wie lange? - Für max. 1 Jahr
  • Wie viel? - ab 1,91 EUR am Tag
  • Wann? - Kann nur vor der Ausreise beantragt werden.

 

Mehr Informationen Online abschließen

 

 

 

 

Care Amerika: für einen Auslandsaufenthalt von 1 bis maximal 365 Tagen

 

Ihr Care Amerika Angebot

 

ohne Gesundheitsfragen

 

  • Wer? - Österreicher und Deutsche
  • Wohin? - Ins weltweite Ausland - inkl. USA, Kanada und Mexiko
  • Wie lange? - Für max. 1 Jahr
  • Wie viel? - ab 3,82 EUR am Tag
  • Wann? - Kann nur vor der Ausreise beantragt werden.

 

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Care Student: für die Zeit der Immatrikulation an einer deutschen Uni oder Hochschule

 

Ihr Care Student Angebot

 

als Privatpatient mit freier Arztwahl

 

  • Wer? - Österreicher
  • Wohin? - Nach Deutschland
  • Wie lange? - Für die Zeit der Immatrikulation an einer deutschen Uni oder Hochschule
  • Wie viel? - ab 86,08 EUR im Monat
  • Wann? - Kann auch nach Einreise in Deutschland beantragt werden.

 

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Die Versicherungsbedingungen in dieser Sparte sind überschaubar. Lesen Sie sich diese vor dem Abschluss sorgfältig durch, damit Sie genau wissen, was versichert ist.
Ein junger Mann mit Sonnenbrille steht vor einem gelben Hintergrund. Er hält in Handy in den Händen und blickt lachend nach links.

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Ein Mann mit Brille, blauer, verkehrt aufgesetzter Kappe und weißem T-Shirt steht vor einer weißen Wand und weint. Sein Gesicht ist vor Trauer verzogen.

Von der Versicherung abserviert

 

Ihr Versicherer möchte den Vertrag mit Ihnen kündigen. Das heißt Sie stehen bald ohne Versicherungsschutz da.

 

Was ist der Grund dafür?

 

Und noch wichtiger: Was sollen Sie jetzt tun?

 

Eine junge Frau überquert bei Regen eine Straße. Sie hält einen Schirm und blickt auf ihr Hände. Im Hintergrund blenden die Lichter von Autos und Motorrädern.

Wofür ist die Unfallversicherung zuständig?

 

Sie haben einen Unfall. Neben einem Schreck und Schmerzen kann das auch dauerhafte schwere Folgen für Sie bedeuten.

 

Zum Glück haben Sie ja eine Unfallversicherung.

 

Aber für was genau ist die eigentlich zuständig?

 

Bergung und Transport


Die Unfallversicherung versichert die Kosten, die durch die Bergung am Unfallsort und den Transport ins Krankenhaus entstehen. Diese Kosten sind Teil der Unfallkosten, die bis zum vereinbarten Betrag von der Unfallversicherung gedeckt werden.

 

Die Behandlungskosten im Krankenhaus fallen in den Aufgabenbereich der Krankenversicherung. Oft ist eine ambulante Nachversorgung notwendig, deren Kosten nicht nur von der Krankenversicherung, sondern auch von der Unfallversicherung übernommen werden.

 

 

Geldleistungen


Anders als beim Kostenersatz hängen diese Geldbeträge für die VersicherungsnehmerInnen nicht mit direkten Kosten zusammen. Geldleistungen der Unfallversicherung sind beispielsweise Taggeld, Spitalgeld, Schmerzensgeld oder Genesungsgeld.

 

 

Ambulante Nachbehandlung


Die Kosten dieser Behandlungen sind in der Unfallversicherung mitversichert. Beispielsweise die Nachbehandlung bei einem Privatarzt, der dafür eine Rechnung ausstellt.

 

Hierbei wird der Antrag auf Kostenersatz nacheinander bei Ihren verschiedenen Versicherungen eingereicht: zunächst bei der gesetzlichen Sozialversicherung, anschließend bei Ihrer privaten Unfallversicherung und letztlich bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

 

 

Dauerhafte Invalidität (DI)


Die Absicherung im Falle einer Unfallinvalidität, also einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Leistungsunfähigkeit, ist der wohl wichtigste Baustein der Unfallversicherung. Sie können dabei wählen, ob Sie sich über eine Unfallrente oder eine Einmalzahlung absichern möchten.

 

In gewissen Fällen zahlen viele Unfallversicherungen nicht, etwa wenn eine Vorerkrankung mitwirkt oder Sie Alkohol im Blut hatten. Diese gemeinen Ausschlussgründe können größtenteils mitversichert werden, wenn Sie einen guten Versicherungsschutz wählen.

Eine Statuette der Göttin der Gerechtigkeit steht auf einem Tisch. In der einen Hand hält sie eine Waage, in der anderen ein Schwert. Daneben liegt ein Richterhammer.

Wozu brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie schützt in solchen Situationen, in denen Sie selbst Schaden verursacht haben, vor den zivilrechtlichen Ansprüchen der geschädigten Person.

 

 

1. Kostenabdeckung bei berechtigter Forderung

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Kosten ab, die durch den verursachten Schaden bei anderen Personen anfallen. Sie sind laut § 1295 des ABGB dazu verpflichtet, den Schaden gänzlich zu begleichen, den Sie verursacht haben.

 

Während sich die Kosten bei einem Sachschaden in Grenzen halten, kann es bei einem Personenschaden richtig teuer werden. Beispielsweise wurden einer halbseitig querschnittsgelähmten Frau 2019 von einem österreichischen Gericht 6,5 Mio. € zugesprochen.

 

Desto mehr Personen Sie schwer verletzt haben, desto teurer kann es werden. Wenn der Schaden höher ist als die versicherte Summe, sind Sie als schuldtragender Lenker verpflichtet, den Differenzbetrag zu bezahlen.

 

Daher sollten Sie niemals nur die Mindestversicherungssumme von etwa 7,79 Mio. € wählen, sondern immer die maximal mögliche. Diese beträgt in Österreich 35 Mio. € (Stand 2020).

 

 

2. Abwehr bei unberechtigter Forderung

 

Es kommt zu einem Unfall und Ihr Unfallgegner behauptet, Sie sind schuld. Sie sind sich aber sicher, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben. In einem solchen Fall wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen ab.

 

Zunächst prüfen SchadensreferentInnen den Fall. Wenn dieser zu dem Schluss kommt, dass Sie unschuldig sind, wehrt die Versicherung die Forderungen der geschädigten Person ab. Falls notwendig wird auch eine Rechtsanwältin hinzugezogen, um Ihre Unschuld vor Gericht zu beweisen.

 

Falls der Schadensreferent feststellt, dass Sie schuld am Unfall sind, zahlt Ihre Versicherung den Schadensersatz. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Kosten für das Abwehrverfahren höher sind als der zu bezahlende Schadenersatz.

 

Hier steht also nicht immer nur die Gerechtigkeit im Vordergrund, sondern auch die Kosteneffizienz. Wer Recht bekommen möchte, benötigt in diesem Fall eine eigene Rechtsschutzversicherung.

 

In jeden Fall ist es wichtig, dass Sie dem Unfallgegner kein Angebot machen. Wenn Sie das tun, ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung leistungsfrei. Sämtliche Entscheidungen darüber ob und was bezahlt wird, trifft Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Falls an Sie Forderungen gestellt werden, ist die perfekte Antwort also immer: "Ich leite das an meine Haftpflichtversicherung weiter."Jeanquartier & Partner
Zwei Hände ragen aus einem Papierberg hervor. Sie halten einen Zettel in die Höhe, auf dem in Großbuchstaben das Wort „HELP“ geschrieben steht, dahinter steht ein Ausrufezeichen.

Was für eine Zettelwirtschaft


Zulassungsschein, Vollmacht, Gutachten, Kaufvertrag… bei dieser Zettelwirtschaft kann man schnell den Überblick verlieren. Und dabei muss es bei solchen Angelegenheiten meistens schnell gehen.

 

Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie benötigen, wenn Sie Ihr Kfz anmelden, abmelden oder ummelden wollen. So sind Sie für den nächsten Besuch bei der Zulassungsstelle perfekt gewappnet

Ein roter Oldtimer fährt eine Straße entlang. Der Hintergrund ist aufgrund der schnellen Fahrt verschwommen.

Wieso brauche ich eine besondere Oldtimer-Versicherung?

 

Erst wenn ein Wagen 30 Jahre alt ist, gilt er als Oldtimer. Oft werden „jüngere“ Wägen davor schon als Youngtimer bezeichnet. Dafür müssen diese mindestens 20 Jahre alt sein. Die meisten Versicherer haben spezielle Kriterien dafür, wann ein Fahrzeug als Oldtimer gilt.

 

Bei einer Oldtimer-Haftpflichtversicherung wird oft die Motorenleistung außer Acht gelassen, wenn die Haftpflichtprämie berechnet wird. Viele Versicherer verzichten auch auf die Anwendung des Bonus-Malus-Systems. Dadurch kann die Haftpflichtversicherungsprämie günstiger sein.

 

Viel wichtiger als eine preiswerte Kfz-Haftpflichtversicherung ist jedoch eine hochwertige Kaskoversicherung, die Ihren Oldtimer vor unterschiedlichen Gefahren schützt. Eine gute Oldtimer-Kaskoversicherung berücksichtigt nach einem Schaden den Wiederherstellungswert des Fahrzeuges. Dieser ist höher als der Marktwert.

 

Die Reparatur wird nämlich meistens von Mechanikern, die sich auf die Reparatur von Klassikern spezialisiert haben, vorgenommen, wodurch sehr hohe Kosten anfallen können. Auch die Beschaffung von Ersatzteilen für die Reparatur kann kostspielig werden.

 

Unser Tipp! Wenn Sie Ihren Klassiker zu Ausstellungen transportieren, sollten Sie zusätzlich eine Transportversicherung abschließen. So ist er vor Schäden, die während dem Transport von A nach B entstehen, geschützt.

 

 

Typisierung als historisches Fahrzeug: H-Kennzeichen

 

 

Warum sollte ich mein Kfz als historisches Fahrzeug klassifizieren lassen?

 

Abgasvorschriften werden immer strenger. In vielen Städten gibt es Fahrverbote für Fahrzeuge, die nicht abgasarm sind. Diese Vorschriften gelten aber nicht für historische Fahrzeuge. Damit dürften Sie auch in Zukunft in solchen Zonen fahren.

 

Für historische Fahrzeuge gibt es Ausnahmen bei der § 57a Begutachtung, dem "Pickerl-Gutachten", um die Originalität des Fahrzeugs zu erhalten. Es kann sogar sein, dass Sie ohne H-Kennzeichen gar kein Pickerl für Ihren Oldtimer bekommen, weil er beispielsweise nicht den Abgasvorschriften entspricht.

 

 

Wie bekomme ich das H-Kennzeichen?

 

Damit Sie ein H-Kennzeichen bekommen, muss Ihr Kfz älter als 30 Jahre sein und darf nicht für den täglichen Gebrauch verwendet werden. Den Eintrag "Historisches Fahrzeug" in Ihren Typenschein können Sie nur bei der Landesprüfstelle  des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, durchführen lassen.

 

Vor Ihrem Termin mit der jeweiligen Landesprüfstelle sollten Sie abklären, welche Dokumente Sie für Ihren konkreten Fall vorlegen müssen. In der Regel werden folgende Dinge verlangt:

 

  • Auszug aus der Liste der "Historischen Fahrzeuge"
  • Typenschein
  • Nachweis für erstmalige Zulassung bzw. Baujahr
  • Besitznachweis
  • technisches Datenblatt
  • Zwei Fotos von links vorne

 

Außerdem wird eine Vorführung des Fahrzeuges gefordert, um den Originalzustand und Erhaltungszustand zu bestätigen.

 

 

Welche Vorschriften gelten für mein historisches Fahrzeug?

 

Wenn das Kfz mit H-Kennzeichen zugelassen ist, müssen Sie gewisse Vorschriften einhalten:

  • Das Kfz wird max. 120 Tage pro Jahr verwendet, Krafträder max. 60 Tage pro Jahr
  • Ein Fahrtenbuch muss geführt werden
  • Das Fahrzeug muss alle zwei Jahre zum „Pickerl“-Gutachten (§ 57a Begutachtung)
    Hier werden folgende Fahrzeugdokumente benötigt:
    • Einzelgenehmigung
    • Typenschein

 

Wenn Sieoft mit Ihrem Oldtimer unterwegs sind, wäre es für Sie von Vorteil, wenn Ihre Kfz-Versicherung auf die Kilometerbegrenzung verzichtet. So müssen Sie sich keine Gedanken darüber machen, wie oft und wie weit Sie mit Ihrem Oldtimer fahren.

 

Da ein H-Kennzeichen ein anderes Format als herkömmliche Kennzeichen hat, kann ein historisches Fahrzeug nicht mit anderen Kfz auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden.

 

Nicht alle Versicherungen bestehen auf die Klassifizierung mit H-Kennzeichen. Es gibt auch Versicherungen, die eine Oldtimer-Versicherung nach allgemeineren Kriterien anbieten.

 

Kosten und Unterversicherung

 

Wie viel kostet meine Oldtimer-Versicherung?

 

Die Versicherungsprämie wird bei einer Kaskoversicherung meist für den Einzelfall berechnet. Da jeder Oldtimer einzigartig ist, kann man die Prämie nicht pauschalieren.

 

Viele Faktoren, wie zum Beispiel die Anschaffung von Ersatzteilen, müssen berücksichtigt werden. Um den richtigen Wert zu ermitteln, ist für die meisten Versicherer das Gutachten von Sachverständigen notwendig.

 

Achtung! Im Gegensatz zu anderen Kfz steigen Oldtimer in ihrem Wert. Deswegen ist es wichtig, regelmäßig neue Gutachten einzuholen und die Versicherungsprämie daran anzupassen. Sonst ist Oldtimer unterversichert.

 

Was passiert, wenn mein Oldtimer unterversichert ist?

 

Wenn Ihr Oldtimer unterversichert ist und beschädigt wird, erhalten Sie eine geringere Entschädigung von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Für die Berechnung der Entschädigung wird in so einem Fall folgende Formel verwendet:

 

Entschädigung = Versicherungssumme ÷ Versicherungswert × Schaden

 

Die Versicherungssumme ist hier der von Ihnen angegebene Wert Ihres Oldtimers. Von ihm leitet sich die Versicherungsprämie ab. Je höher die Versicherungssumme, desto höher die Versicherungsprämie.

 

Der Versicherungswert ist der tatsächliche Wert Ihres Oldtimers. Wenn dieser sehr viel höher ist als die Versicherungssumme, erhalten Sie im Schadensfall eine geringere Entschädigungszahlung.

 

Hier ein Beispiel: Der Listenpreis Ihres Oldtimers betrug 70.000 €. Mittlerweile ist der Wagen aber 100.000 € wert. Wenn Sie die Versicherungssumme nicht daran anpassen, ist Ihr Wagen zu 30% unterversichert. Das bedeutet, dass jeder Schadenersatz um 30% gekürzt wird und Sie nur 70% der Kosten ausbezahlt bekommen.

 

Versicherungssumme

70.000 €

100.000 €

Tatsächlicher Wagenwert

100.000 €

100.000 €

Unterversicherung
= Leistungskürzung

30 %

0 %

Schadenersatz

70 %

100 %

Gesplittetes Bild: Links noch renovierungsbedürftiger Wohnraum, rechts bereits abgeschlossen

Versicherbare Sachrisiken: Hausversicherung

 

Einige Risiken, die während des Bau- oder Renovierungsprozesses auftreten können, sind ebenfalls versicherbar. Die folgenden Punkte beziehen sich vorwiegend auf Häuser, allerdings ist bei einem Wohnungsumbau eine Bauherrenhaftpflicht und eine Bauwesenversicherung durchaus sinnvoll.

 

  1. Rohbauversicherung
     
  2. Grundstückshaftpflicht
    Haftung der Grundstückseigentümer, falls sich jemand auf dem Grundstück verletzt
     
  3. Bauherrenhaftpflicht
    Haftung der Bauherren (= die Personen, die einen Bau beauftragen)
     
  4. Bauwesenversicherung
    eine Art “Kaskoversicherung” für das Gebäude während der Bauzeit
     
  5. Gebäudeversicherung
    Diese sollte nach der Rohbauversicherung, spätestens mit dem Einbau der Fenster, aufrecht sein. Während meistens auf die üblichen Dinge, wie zum Beispiel Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherungen, geachtet wird, werden weitere wichtige Sparten oft vergessen.

     
    1. Katastrophenschäden
      Hochwasser, Vermurung, Lawinen etc.
       
    2. Wasserrückstauschäden und Eintritt von Niederschlagswasser
       
    3. Erweiterte Gebäudeinstallationen
      Photovoltaik, Wärmepumpen, Solaranlagen etc.
       
    4. Stromschwankungsschäden
      Umfasst sämtliche Formen der Überspannung und nicht nur den indirekten Blitzschlag. Besonders am Land empfehlenswert.
       
    5. Gebäudeverglasung
      Versichert nicht nur die Außenfenster, sondern zum Beispiel auch einen verglasten Wintergarten, Glasdächer etc.
Die beste Berufshaftpflichtversicherung

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Frau im Rollstuhl

Wie wird die dauerhafte Invalidität festgestellt?

 

Es wird von geringer bis zu hoher Invalidität unterschieden. Der Invaliditätsgrad wird von unabhängigen Sachverständigen bemessen. Diese Sachverständige sind Ärztinnen und Ärzte, die von Ihrer Versicherung beauftragt werden. Die Schwere der Invalidität hat Einfluss darauf, wie hoch die Leistung der Unfallversicherung ausfällt. Sie wird mit einer Gliedertaxe  bewertet.

 

Als Versicherungsnehmer möchten Sie möglichst viel Leistung erhalten, während Ihre Versicherung natürlich nicht unbedingt den Höchstbetrag bezahlen möchte. Deshalb sind Sachverständige wichtig, die das Gutachten objektiv erstellen.

 

Sie sollten darauf achten, dass Ihre Versicherung nicht immer denselben Sachverständigen beauftragt. Dieser könnte nämlich aufgrund eines Naheverhältnisses befangen sein und zugunsten der Versicherung entscheiden.

 

Optimal für Sie sind Sachverständige in Ihrer Nähe. Als VersicherungsnehmerIn haben Sie außerdem ein Vorschlagsrecht. Wenn Sie also gute Erfahrungen mit bestimmten ÄrztInnen gemacht haben, können Sie vorschlagen, dass diese von Ihrer Versicherung beauftragt werden.

 

 

Wann wir die dauerhafte Invalidität festgestellt?

 

Da frühestens nach einem Jahr von einer bleibenden Beeinträchtigung gesprochen werden kann, wird der Invaliditätsgrad bei einer privaten Unfallversicherung meistens erst ein Jahr nach dem Unfall bemessen. Ihre Unfallversicherung sowie auch Sie selbst sind berechtigt, den Grad der dauerhaften Invalidität jährlich, bis zu vier Jahre nach dem Unfall, ärztlich neu bemessen zu lassen.

 

In manchen Fällen ist eine Neubemessung nur bis zu drei Jahre nach dem Unfall möglich. Die genaue Frist dafür ist vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig.

 

Das hat den Grund, dass die Situation sich in dieser Zeit verbessern oder auch verschlechtern könnte. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, wie etwa bei einer Amputation, kann die dauerhafte Invalidität früher festgestellt werden.

Vor einem gelben Hintergrund steht ein Mann mit gelbem Anzug, den man bis zu den Ellbogen sieht. Er trägt einen Kopfverband, hat ein Pflaster auf der Nase und ihm fehlt ein Zahn. Der Mann schaut schockiert in die Kamera, seine Haare stehen zu Berge.

Was sind Unfallkosten?

 

Unfallkosten sind alle Kosten, die durch einen Unfall entstehen können. Die Übernahme dieser Unfallkosten kann in der Unfallversicherung mitversichert werden. Dabei kann es aber zu Problemen kommen, wenn beispielsweise der Höchstbetrag überschritten wird, oder in den Bedingungen die Übernahme gewisser Unfallkosten ausgeschlossen ist.

 

Vor einem beigen Hintergrund steht ein dunkelhaariger Mann mit Brille. Er kratzt greift sich an seinem Bart und blickt dabei ratlos in die Kamera.

Die gemeinsten Ausschlussgründe

 

Es gibt Fälle, in denen Ihre Unfallversicherung aussteigen kann und nicht verpflichtet ist, eine Entschädigungsleistung auszubezahlen. Das kann ein ganz schöner Schock sein, wenn Sie nach einem Unfall gleich die nächste böse Überraschung erleben.

 

Erfahren Sie hier mehr zu den gemeinsten Ausschlüssen, die es in der Unfallversicherung gibt.

Eine junge Frau mit langen braunen Haaren trägt Kopfhörer und tanzt mit geschlossenen Augen zu der Musik, die nur sie hören kann.

Eine Seefahrt die ist lustig…

 

Das Rauschen des Meeres im Ohr, Wind und Sonne im Gesicht… so stellen sich viele den idealen Urlaub auf einem Boot oder einer Yacht vor. Da ein solches Wasserfahrzeug im Regelfall sehr kostspielig ist, entscheiden sich die meisten dazu, dieses vor Ort zu chartern. Neben der Auswahl des richtigen Bootes ist auch der richtige Versicherungsschutz für Sie und alle Mitfahrenden ein wesentlicher Bestandteil eines entspannten, erholsamen Urlaubs.

 

Der ideale Versicherungsschutz setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen:

 

  • Skipper-Haftpflichtversicherung
    Als Skipper haften Sie grundsätzlich uneingeschränkt mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Die Versicherungssumme, die in den meisten Charterverträgen für Haftpflichtschäden vereinbart ist, ist immer zu gering. Hier können Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu € 10 Mio. abschließen.

 

  • Skipper-Rechtsschutzversicherung
    Bei den wenigsten Rechtsschutzversicherungen ist der Straf-Rechtsschutz als Skipper eines Bootes mitversichert. Damit Sie im Fall der Fälle nicht mit den Anwaltskosten alleine dastehen, bietet sich eine Skipper-Rechtsschutz-Versicherung mit weltweiter Deckung für Sie als Skipper und alle, die mit Ihnen unterwegs sind, an.

 

  • Charter-Kautionsversicherung
    Wenn Sie ein Boot chartern, sollte dieses bereits eine Kaskoversicherung haben, die Sie nicht mehr selbst abschließen müssen. Sie hinterlegen im Regelfall jedoch eine Kaution, von welcher Einbehalte abgezogen werden, wenn Sie das Boot beschädigen. Da dies durchaus teuer werden kann, empfiehlt sich hier eine Charter-Kautionsversicherung mit weltweiter Deckung.

 

  • Charter-Folgeschadenversicherung
    Wenn Sie ein Schiff während ihrer Charter beschädigen, dauert es unter Umständen länger, bis dieses wieder einsatzbereit ist. In so einem Fall könnte die Charterfirma Sie für den Folgeschaden in den Regress nehmen. Mit einer Charter-Folgeschaden-Versicherung können Kosten berechtigter Regressansprüche gedeckt werden.

 

  • Charter-Rücktrittsversicherung
    Die Koffer sind gepackt, das Schiff ist gechartert – jetzt kann es losgehen. Doch was passiert, wenn der Skipper plötzlich ausfällt und der Chartertörn nicht angetreten werden kann? Eine Charter-Rücktritt-Versicherung deckt die anfallenden Stornokosten, sodass Sie auf diesen nicht sitzen bleiben. Falls ein Crewmitglied ausfällt, werden auch hier die anteiligen Kosten bezahlt.

 

  • Unfallversicherung für Bootsfahrt & Segeln
    Für Chartertörns kann eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen werden, die speziell an die Gegebenheiten auf See angepasst ist. An und für sich empfiehlt es sich für jede Person, eine private Unfallversicherung abzuschließen, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst ist und einen ganzheitlicheren Versicherungsschutz gewährleistet. Es gibt einige gute Unfallversicherungen, in denen Bootsunfälle versichert sind. Eine solche Versicherung ist immer zu bevorzugen.

 

Zwei Freundinnen fahren in einem Cabrio zwischen zwei Weizenfeldern entlang. Sie sind aufgeregt, haben die Arme nach oben gestreckt, strahlen sich and und sind kurz davor sich zu umarmen.

Alles Wichtige im Überblick

 

Im Bereich der Fahrzeugpapiere und Kennzeichen kann es schnell kompliziert werden. Hier finden Sie wichtigen Informationen rund um dieses Thema: u.a. Kennzeichenentzug, Verlust der Fahrzeugdokumente sowie An-, Ab- oder Ummeldungen.

 

Das kleine ABC der Fahrzeugdokumente

 

COC-Papier = Certificate of Conformity. Bestätigt, dass das Kfz der EU-Betriebserlaubnis entspricht. Wichtig für den An- und Verkauf von Autos aus dem oder ins Ausland. 
Datenblatt Auszug aus der Genehmigungsdatenbank. Erhält man seit 1. Juli 2007 anstelle des Typenscheindokuments.
Einzelgenehmigung Notwendig für Kfz, an denen erhebliche Änderungen vorgenommen worden sind. Etwa wenn ein Kfz auf die Bedürfnisse von einem Menschen mit Behinderung angepasst wird.
Genehmigungsdokument Teil 2 des Zulassungsscheins + Genehmigungsnachweis
Genehmigungsnachweis Typenschein, Einzelgenehmigung oder Datenblatt (bei Kfz mit EG-Typisierung)
Kaufvertrag Nachweis, dass Sie das Kfz gekauft haben und dessen Eigentümer sind
Typenschein Bestätigung, dass das Kfz der entsprechenden Type entspricht. Das bedeutet einfach, dass keine rechtswidrigen Modifizierungen vorgenommen worden sind.
Überlassungsbestätigung Eigentumsnachweis für Leasingwägen
Zulassungsbescheinigung

Besteht aus zwei Teilen:

 

Teil 1 ist der Ausweis Ihres Kfz. Enthält die wichtigsten technischen Daten des Kfz und Information, auf welchen Halter das Fahrzeug angemeldet ist. Muss im Kfz mitgeführt werden.

 

Teil 2 bescheinigt die Zulassung Ihres Kfz zur Teilnahme am Straßenverkehr. Sollte nicht im Kfz mitgeführt werden. Wird an den Typenschein angeheftet.

 

Vor einem beigen Hintergrund steht ein dunkelhaariger Mann mit Brille. Er kratzt greift sich an seinem Bart und blickt dabei ratlos in die Kamera.

Ist "versichert" immer "sicher"?

 

Ein verlässlicher Versicherungsschutz ist für Sie als Versicherungsnehmer das Wichtigste. Dafür haben Sie ja immerhin Ihre Kfz-Versicherung abgeschlossen. Es gibt allerdings Situationen, in denen Ihr Kfz-Versicherer leistungsfrei ist oder sogar den Vertrag mit Ihnen kündigen kann.

 

Außerdem kann es manchmal für Sie besser sein, zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln. Dafür müssen Sie zuerst den Vertrag bei Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung kündigen. Das kann allerdings recht kompliziert werden.

 

Hier erfahren Sie, welche Ausschlussgründe  es im Bereich der Kfz-Versicherung gibt, was Sie im Falle einer Kündigung  tun können und wie Sie selbst am besten Ihren Versicherungsvertrag kündigen oder davon zurücktreten.

Auf einem Tisch vor einem grünen Hintergrund liegen Würfel, auf denen Buchstaben abgebildet sind. Daraus ergeben die Wörter „Wealth“ und „Health“.

Wofür ist die Krankenversicherung zuständig?

 

Gesundheit ist das Wichtigste im Leben. Deswegen sollten wir sie absichern. Die Basis dafür: gute Prävention um lange gesund zu bleiben und die beste medizinische Behandlung, wenn es wirklich einmal zum Ernstfall kommt.

 

Von der Krankenversicherung werden vorwiegend die Behandlungen im Krankenhaus und ambulante Nachbehandlungen als Folge einer Krankheit versichert. Was als Krankheit gilt, ist gesetzlich definiert: ein „regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der eine Krankenbehandlung notwendig macht“. Auch Behandlungen im Ausland und diverse Zusatzleistungen können von Krankenversicherungen übernommen werden.

 

 

Leistungen & Aufgaben der Krankenversicherung

 

Die Leistungen der Krankenversicherung umfassen Krankenbehandlungen, also ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe, und Geldleistungen wie Krankengeld und Wochengeld. Was genau mitversichert ist hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

 

Es gibt große Unterschiede zwischen den Leistungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Eine gute private Krankenversicherung sichert Ihnen die beste medizinische Behandlung, wenn Sie sie brauchen, sowie gesundheitsvorbeugende Maßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind.

 

Die verschiedenen privaten Krankenversicherungen sind wie Basisabsicherungen. Diese Basisabsicherungen können Sie durch verschiedene Zusatzbausteine  erweitern und an Ihre Bedürfnisse anpassen. Das beeinflusst in weiterer Folge natürlich die Kosten  Ihrer privaten Krankenversicherung.

 

Natürlich sind nicht alle dieser Zusätze unbedingt notwendig, aber sie können durchaus Komfort bieten, wenn man sich das leisten möchte. Mögliche Zusatzbausteine sind unter anderem Kinderbegleitkosten oder Einbettzimmer.

 

Symptombehandlung vs. Ursachenbehandlung

 

Empfehlenswert ist ein guter Mix aus westlicher Medizin und der traditionell fernöstlichen Medizin, die Ursachenbehandlung und vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen in den Fokus stellt. Jeder kann diese Behandlungen mit ganzheitlicher Medizin in Anspruch nehmen, die gesetzliche Krankenkasse bezahlt das aber nicht.

 

Sie können sich das Ganze selbst finanzieren, oder sich rechtzeitig privat versichern. Dann gibt es kein böses Erwachen, wenn Sie eines Tages Behandlungen benötigen, die von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden.

 

Und wieso Ursachenbehandlung? Weil es eben hilft, manchmal sogar besser. Lieber vorbeugend natürlich pflanzliche Wirkstoffe von der Internistin empfehlen lassen, als nur Tabletten gegen akute Beschwerden nehmen. Neben diesen vorbeugenden Maßnahmen ist natürlich auch Sport und eine ausgewogene Ernährung wesentlich für Ihre Gesundheit.

Ein Hund sitzt in einer Wohnung und schaut schuldbewusst noch oben. Neben ihm steht ein Mann, dessen Hose an den Beinen total zerfetzt ist.

Haftpflichtversicherung für Ihr Tier

 

Manchmal sind Tiere unberechenbar. Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen, etwa Nervosität oder Fluchtreflex, dazu kommen, dass Ihr Tier Sach- oder Personenschäden bei Dritten verursacht. In so einem Fall ist eine Tier-Haftpflichtversicherung wichtig. Diese deckt in Versicherungsfällen die Kosten, die durch den von Ihrem Tier angerichteten Schaden angefallen sind. Hier finden Sie nähere Informationen zur Haftpflichtversicherung für Ihren Hund oder Ihr Pferd.

Ein junges Paar sitzt am Gipfel eines Berges und Blickt ins Tal hinunter. Bei Sonnenuntergang betrachten Sie das Meer, niedrigere Berge und eine Küstenstadt.

Das Wandern ist des Müllers Lust...

 

Wandern ist nicht gleich Wandern. Es macht einen Unterschied, ob Sie auf Wanderwegen oder alpinen Bergwegen unterwegs sind. Einen besonderen Nervenkitzel können auch Klettersteige oder Fels- und Eistouren liefern.

 

Es ist nicht immer einfach zu beantworten, ab welchem Schwierigkeitsgrad Wanderwege oder Klettersteige nicht mehr mitversichert sind. Einfacher für Sie als VersicherungsnehmerIn ist es, wenn Sie sich diese Fragen erst gar nicht stellen müssen und in den Bedingungen Klartext gesprochen wird.

Hier ist eine „Sport-All-Risk“-Versicherung wichtig: Alle Sportarten sind versichert, die nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen werden. Beispielsweise auch schwere Alpinwanderungen auf 2000 Meter Höhe.

Wenn es zu einem Unfall kommt, ist das schlimm genug. Dann ist schnelle, unkomplizierte Hilfe wichtig. Was Sie ganz sicher nicht brauchen können, ist, sich mit Ihrer Versicherung darüber zu streiten ob der Wanderweg noch Stufe T3 oder schon T4 ist. Welchen Schwierigkeitsgrad man den verschiedenen Wegen und Touren zuordnet, finden Sie hier.

 

 

Wander- und Bergwege

 

Die Schwierigkeit von Wander- und Bergwegen kann mit der sogenannten SAC-Berg-und-Alpinwanderskala bewertet werden. SAC steht für Schweizer Alpen-Club.

 

Beschrieben wird die Beschaffenheit der Wanderwege und des Geländes (Beschilderung, Sicherung, Vorkommen von Kletterstellen) und die Anforderungen an die Ausrüstung (Trekkingschuhe, Bergschuhe) und die Wanderer (Trittsicherheit, Orientierungsvermögen, Alpinerfahrung).

 

Die Skala umfasst sechs Schwierigkeitsgrade:

  • T1 – Wandern
  • T2 – Bergwandern
  • T3 – Anspruchsvolles Bergwandern
  • T4 – Alpinwandern
  • T5 – Anspruchsvolles Alpinwandern
  • T6 – Schwieriges Alpinwandern

 

Wanderverbände in Österreich oder Italien nutzen eventuell andere Skalen. Einzelne Regionen können eventuell auf eigene Bewertungssysteme zurückgreifen.  

 

 

Fels- und Eistouren

 

Für die Schwierigkeitsbewertung von Hochtouren wird eine eigene SAC-Berg-und-Hochtourenskala verwendet. Kletterstellen auf Hochtourenstrecken werden mit der UIAA-Skala bewertet. Die SAC-Skala umfasst sieben Schwierigkeitsgrade:

 

  • L – leicht (Kletterstellen ab I)
  • WS – wenig schwierig (Kletterstellen ab II)
  • ZS – ziemlich schwierig (Kletterstellen ab III)
  • S – schwierig (Kletterstellen ab IV)
  • SS – sehr schwierig (Kletterstellen ab V)
  • AS – äußerst schwierig (Kletterstellen ab VI)
  • EX – extrem schwierig (Kletterstellen ab VII)

 

 

Klettersteige

 

Klettersteige stellen eine eigene Wegkategorie dar. Ein Klettersteig ist ein meist durchgehend gesicherter Kletterweg. Dafür werden häufig Eisenleitern oder Stahlseile verwendet. Die Bewertungsskalen für die Schwierigkeit eines Klettersteiges sind regional unterschiedlich.

 

Hauptsächlich werden aber die Hüsler-Skala (K1 – K6) und die Schall-Skala (A – F) verwendet. Folgendes wird bei der Bewertung in Betracht gezogen:

 

  • Beschaffenheit des Geländes (flach, steil, überhängend etc.)
  • Sicherung des Klettersteiges (Drahtseile, Leitern, Kombination mit Kletterei etc.)
  • Notwendiges Können (Trittsicherheit, Schwindelfreiheit, Klettertechnik, Kraft etc.)
  • Notwendige Ausrüstung (empfohlen, überlegenswert, obligatorisch etc.)
Ein Mountainbiker, den man auf seinem Rad bis zu den Knien sieht, blickt auf eine steile Strecke hinunter. Vor ihm befinden sich eine kurvige Bergstraße, Wälder und ein Bergpanorama.

I want to ride my bicycle

 

Beim Mountainbiken unterscheidet man zwischen verschiedenen Kategorien wie Cross-Country, Enduro, Freeride oder Downhill. Die Bikes unterscheiden sich unter anderem durch die Stärke der Federung und die Reifenbreite. Die Schwierigkeit der jeweiligen Mountainbike-Strecken kann mit der Singletrail-Skala (STS) bewertet werden.

 

Es ist nicht so einfach zu beantworten, ab wann Mountainbiken als gefährlich Sportart eingestuft wird. Einfacher für Sie als VersicherungsnehmerIn ist es, wenn Sie sich diese Fragen erst gar nicht stellen müssen und in den Bedingungen Klartext gesprochen wird.

Hier ist eine „Sport-All-Risk“-Versicherung wichtig: Alle Sportarten sind versichert, die nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen werden. Beispielsweise S5-Singletrails mit engen Kurven und steilem Gefälle.

Ohne Sport-All-Risk kann es schnell zu Unklarheiten kommen. Im besten Fall haben Sie nie einen Unfall und werden mit diesen Problemen nicht konfrontiert. Ob etwas passiert oder nicht, weiß aber niemand von uns, deswegen sollten Sie sich immer für alle Eventualitäten absichern. Sonst ergeht es Ihnen vielleicht wie in folgendem Beispiel:

 

 

Vor Gericht...

 

Eine Unfallversicherung versicherte Sportunfälle im Bereich des Mountainbikebereichs, schloss allerdings Downhill-Mountainbiken aus. Auf einer abwärtsführenden Mountainbike-Strecke kam es zu einem Unfall. Der Versicherer weigerte sich zu zahlen, da es sich laut ihm beim ausgeübten Sport um Downhill-Mountainbiken handelte. Laut der Versicherungsnehmerin sei es allerdings gewöhnliches Mountainbiken gewesen.

 

Der Fall ging vor Gericht:

  • Das Erstgericht entschied, dass es sich bei der Strecke, auf der sich der Unfall ereignete, um eine Downhill-Strecke handelte. Diese sei vom Versicherungsschutz ausgenommen und die Versicherung sei leistungsfrei.
  • Das Berufungsgericht entschied zugunsten der Versicherungsnehmerin. Da die Strecke von den Betreibern des Bikeparks nicht als "Downhill-Strecke" ausgewiesen wurde, wäre die Versicherung verpflichtet zu zahlen.
  • Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das Berufungsgericht im Unrecht sei. Auch wenn die Streckenbezeichnung nicht explizit den Begriff "Downhill" beinhaltet habe, würde als Maßstab trotzdem das Verständnis der durchschnittlichen Versicherungsnehmer gelten. 

 

Und da soll sich noch einer auskennen. Sparen Sie sich den Gerichtsprozess und wählen Sie eine Unfallversicherung, die Ihnen klar und deutlich zu verstehen gibt, was versichert ist und was nicht. Genau nachlesen können Sie das OGH-Urteil im Rechtsinformationssystems des Bundes.

 

 

Bewertung der Streckenschwierigkeit

 

Mountainbike-Strecken könne mit der Singletrail-Skala (STS) bewertet werden. Ein Singletrail ist eine Strecke, auf der man nicht nebeneinander, also nur “single”, fahren kann.

 

Insgesamt gibt es auf der Skala sechs Stufen (S0 bis S5), sie ist aber nach oben hin offen. Es wird zwischen den Schwierigkeitsklassen Leicht (S0 und S1), Mittel (S2 und S3) und Schwer (S4 und S5) unterschieden. Bei der Bewertung werden auf die technischen Herausforderungen der Strecke geachtet. Dies beinhaltet Faktoren wie:

 

  • Gefälle (leicht, mäßig, steil etc.)
  • Untergrund (rutschfest, lose etc.)
  • Kurven (weitläufig, eng etc.)
  • Hindernisse (Wurzeln, Baumstämme, Felsbrocken etc.)

 

Faktoren wie das Wetter und die Geschwindigkeit der Biker werden in der Skala nicht mitbewertet. Schlechtes Wetter und ein sehr schnelles Tempo können eine Strecke also schwieriger gestalten, als die Singletrail-Skala vermuten lässt. Das sollten Mountainbiker bei der Wahl des Singletrails mitbedenken.
Ein Skifahrer fährt einen Hang hinunter und wirbelt dabei Schnee auf. Vor ihm tut sich ein schneebedecktes Bergpanorama auf. Der Himmel ist strahlend blau und von Wolken durchzogen.

Weil Skifoan is des Leiwaundste…

 

Wintersport umfasst neben Ski- und Snowboardsport auch Sportarten wie Schneeschuhwandern. Zum Skisport zählen alle Sportarten, für die man Ski benötigt. Das sind unter anderem Skifahren, Skilanglaufen und Skitourengehen.

 

Nun stellt sich natürlich die Frage: Ab welcher Stufe ist Wintersport nicht mehr versichert? Wird das für jede Wintersportart extra festgelegt? Das lässt sich leider nicht immer so einfach beantworten. Einfacher für Sie als VersicherungsnehmerIn ist es, wenn Sie sich diese Fragen erst gar nicht stellen müssen und in den Bedingungen Klartext gesprochen wird.

 

Hier ist eine „Sport-All-Risk“-Versicherung wichtig: Alle Sportarten sind versichert, die nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen werden. Beispielsweise auch Tiefschneefahren abseits der Piste oder schwere alpine Schneeschuhtouren.

 

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Schwierigkeitsskalen, mit denen Strecken für Skifahren und Snowboarden, Skitouren, Skilanglauf und Schneeschuhwandern bewertet werden.

 

Skifahren

 

Die Schwierigkeit von Skipisten wird, abhängig vom jeweiligen Land, mit Farben und Symbolen markiert. Wenn Sie im Ausland ein Skigebiet besuchen, sollten Sie sich zuvor informieren, welche Pistenmarkierungen dort verwendet werden. In Europa, besonders in den Alpenländern, werden Pisten als blau, rot oder schwarz markiert.

 

  • Blaue Pisten: Einfache Pisten mit geringer Neigung, für Anfänger geeignet
  • Rote Pisten: steiler und schmaler als blaue Pisten, Neigung bis maximal 40 %
  • Schwarze Pisten: können sehr steil sein (keine Neigungsregelung), für Fortgeschrittene

 

Gewisse Länder haben zusätzlich eigene Markierungen. In Frankreich verwendet man etwa die Farben Grün (Anfänger), Blau (mittelschwer), Rot (schwer) und Schwarz (sehr schwer). In Spanien sowie in skandinavischen Ländern unterscheidet man zusätzlich zwischen schwarzen Pisten und den noch extremeren Pisten, die mit einer doppelten schwarzen Raute gekennzeichnet sind.

 

Neben den Skipisten gibt es auch noch Skirouten. Diese sind zwar mit Tafeln markiert und auf Karten eingezeichnet, werden aber nicht so regelmäßig kontrolliert wie Skipisten und sind nicht von Pistengeräten präpariert.

 

Noch eine Stufe schwieriger und riskanter als Skirouten ist der freie Skiraum. Dieses Gelände ist nicht markiert oder präpariert und wird auch nicht kontrolliert. Es wird oft zum Tiefschneefahren genutzt. In diesen Gebieten muss besonders auf Lawinengefahr, vor allem auf Schneebrettlawinen, geachtet werden.

 

Das Abweichen von der Piste kann, abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag, als gefährlich eingestuft und vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Klären Sie dies mit Ihrem Versicherer oder Ihren VersicherungsmaklerInnen ab.

 

 

Skitouren

 

Skitourenstrecken könne mit einer Skala des SAC bewertet werden. SAC steht für Schweizer Alpen-Club. Die Skala umfasst sieben Schwierigkeitsgrade von leicht bis extrem schwierig. Zusätzlich können diese Grade noch mit einem Plus auf- oder einem Minus abgewertet werden.

 

Die Skala bewertet den skifahrerischen Teil der Tour, also die Abfahrt. Dabei wird unter anderem auf Rutschgefahr, Steilhänge, Hindernisse und Engpässe geachtet.

 

 

Skilanglauf

 

Die Schwierigkeitsgrade beim Langlauf werden, gleich wie bei Skipisten, mit den Farben Blau (leicht), Rot (mittelschwierig) und Schwarz (schwierig) markiert. Bei der Bewertung wird auf das Gelände, die Neigung und das Gefälle der Loipe geachtet.

 

 

Schneeschuhtouren

 

Auch für Schneeschuhtouren gibt es eine eigene Skala. Sie umfasst sechs Stufen, von WT1 (leichte Schneeschuhwanderung) bis WT6 (anspruchsvolle alpine Schneeschuhtour). WT steht für Wintertrekking.

 

In der Skala wird unter anderem die Steilheit, mögliche Gefahren und Anforderungen (Lawinen- und alpinistische Kenntnisse) bewertet. Falls die Witterungsverhältnisse schlecht sind, muss das zusätzlich zum Schwierigkeitsgrad der Tour beachtet werden.

Die beste Maschinen- & Transportversicherung

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Frau und Mann auf einem Segelboot an einer Küste

Skipper-Haftpflichtversicherung

 

Als Skipper haften Sie grundsätzlich uneingeschränkt mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Da Haftpflichtschäden sehr kostspielig sein können, ist eine ausreichende Versicherungssummer in der Haftpflichtversicherung wichtig. Hier können Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu € 10 Mio. abschließen.

 

Die Versicherungssumme, die in den meisten Charterverträgen für Haftpflichtschäden vereinbart ist, ist immer zu gering. In vielen Fällen wissen Sie gar nicht, in welcher Höhe das gecharterte Schiff haftpflichtversichert ist. In diesen Versicherungen sind außerdem die Haftungsansprüche der Crew gegen den Skipper nur selten versichert. Zudem besteht das Risiko, dass der Vercharterer seiner Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist und Skipper deswegen überhaupt keinen Haftpflichtschutz haben.

 

Außerdem gilt Folgendes zu berücksichtigen: Sie haften trotz einer aufrechten Haftpflichtversicherung im Chartervertrag für Sachschäden am Schiff uneingeschränkt persönlich, wenn Ihr Verhalten, das zum Schaden geführt hat, grob fahrlässig war. Ob ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt wird vom örtlich zuständigen Gericht entschieden.

 

Aus diesen Gründen empfiehlt sich eine spezielle Skipper-Haftpflicht-Versicherung. Ihr Urlaub ist wesentlich entspannter mit dem richtigen Versicherungsschutz. So gibt es kein böses Erwachen bei hohen Schadenersatzforderungen.
Grundstückshaftpflicht

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Viele einzelne Portraitfotos von Personen in Geschäftskleidung sind nebeneinander aufgereiht, sie lächeln in die Kamera.

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