Ein Mann mit Sonnenbrille und Vollbart hat die Hände neben seinem Kopf erhoben und den Mund zum Schrei aufgerissen. Das Bild ist schwarz-weiß.

Auswirkungen der Vertragskündigung durch den Kfz-Versicherer

Welche Auswirkungen hat es, wenn mein Vertrag gekündigt wird?

 

Das Offensichtliche zuerst: Sie stehen ohne Versicherungsschutz da. Das bedeutet im Falle der Kfz-Haftpflichtversicherung, dass Sie mit Ihrem Kfz nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

 

Weitere Auswirkungen hat die Kündigung, wenn Sie zu einem anderen Versicherer wechseln wollen. Bei jedem neuen Versicherungsantrag wird Ihnen nämlich folgende Frage gestellt: „Ist Ihr Versicherungsvertrag schon einmal seitens des Versicherers gekündigt worden?“ bzw. "Wurde eine einvernehmliche Kündigung angeboten?“

 

Sie müssen auf diese Frage ehrlich antworten. Falls Sie lügen und mit „Nein“ antworten, riskieren Sie damit, dass Ihre Versicherung im Schadensfall leistungsfrei ist.
  

 

Wenn Sie mit „Ja“ antworten, müssen Sie nachweisen, dass mittlerweile alles bezahlt ist. Auch hier sollten Sie wieder die Gründe für den Zahlungsverzug oder die Schadensquellen angeben und dass diese mittlerweile beseitigt sind. Dann sollte es auch mit dem neuen Versicherungsschutz klappen!

 

Was passiert, wenn mich niemand mehr versichern möchte?

 

Im Falle der Kfz-Kaskoversicherung haben Sie schlicht und einfach Pech. Wenn Ihnen kein Versicherer eine Kaskoversicherung anbieten möchte, können Sie auch keine bekommen.

 

Bei der Haftpflichtversicherung sieht das allerdings anders aus. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie haben also ein Recht darauf, eine zu erhalten. Deswegen werden Sie einer Versicherung zwangszugewiesen. Die Versicherungsprämie bei einer Zwangszuweisung ist aber sehr hoch.

 

Der Versicherungsverband Österreich (VVÖ) teilt Ihnen eine Versicherungsgesellschaft zu, die Sie und Ihr Kfz versichern muss. Es wird Ihre aktuelle Bonus-Malus-Stufe berücksichtigt, ohne die Möglichkeit auf Rabatte. Zusätzlich erhalten Sie auf Ihre Prämie noch einen Zuschlag von 50%.

 

Sie müssen die gesamte Jahresprämie im Vorhinein überweisen. Ihr Kfz dürfen Sie erst anmelden, nachdem die Versicherungsgesellschaft die Zahlung erhalten hat. Auch in den folgenden Jahren müssen Sie die Jahresprämie im Vorhinein zu den gleichen Konditionen bezahlen.

 

Hier empfiehlt es sich, nicht mehr selbst fahren zu wollen. Sie könnten Ihr Kfz Ihrem Partner schenken, der dafür manchmal den Taxidienst übernimmt. Vielleicht dürfen Sie ja auch gelegentlich mit dem Wagen fahren. Unser Tipp hierfür: Seien Sie immer nett zu Ihrem Partner, besonders unter diesen Umständen.

 

 

Ab welchem Alter bekomme ich keine Versicherung mehr?

 

Es ist nicht so, dass Sie ab einem bestimmten Alter gar keine Chance mehr auf eine Versicherung haben. Allerdings wird es ab einem gewissen Alter, schwieriger, eine Versicherungsgesellschaft zu finden, die Sie versichern möchte. Das ist abhängig von Ihrer Bonus-Malus-Stufe.

 

Wenn Sie in einer guten Bonus-Malus-Stufe sind, geht eine Versicherung von einen schadensfreien Fahrverhalten aus. Dann bekommen Sie in der Regel immer einen guten Versicherungsschutz.  Wenn Sie ein Malus-Fahrer sind, weiß die Versicherung, dass es in der Vergangenheit ein paar Unfälle gegeben hat. Eine Versicherung wird Sie also im Regelfall ab einem gewissen Alter ablehnen, wenn Sie im Malus-Bereich sind.

 

Das Stichalter dafür ist 75. Wenn Sie 75 oder älter sind, ist es auch sehr wahrscheinlich, dass Ihre Versicherung den Vertrag bei einer zu hohen Schadensbelastung kündigt. Dafür können auch schon ein bis zwei Unfälle ausreichen. Sie sollten also besonders vorsichtig fahren.

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