Man sieht die Hände einer Frau im Anzug, die einen Vertrag in der Mitte zerreißt.

Rücktritt vom Versicherungsvertrag

So als wäre es nie passiert

 

Alternativ zur Kündigung des Versicherungsvertrages ist auch ein Rücktritt von diesem möglich. Das geht allerdings nur, wenn Sie den Vertrag erst vor Kurzem abgeschlossen haben.

 

 

Was ist der Unterschied zur Kündigung?

 

Eine Kündigung ist auch bei länger bestehenden Verträgen möglich, ein Rücktritt nicht. Bei einem Rücktritt wird der Vertrag, im Gegensatz zur Kündigung, rückwirkend aufgelöst. Das bedeutet, der Vertrag ist nie zustande gekommen. Es gibt einige Rücktrittsmöglichkeiten, die zum Teil nur für Konsumenten gelten.

 

Falls ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag für Sie nicht möglich ist, können Sie sich hier über Ihre Kündigungsmöglichkeiten informieren.

 

 

Rücktritt vom „Haustürgeschäft“

 

Diese Rücktrittsmöglichkeit gilt nur für Konsumenten. Für die Kündigung nach § 3 des KSchG (Konsumentenschutzgesetzt) müssen zwei Bedingungen erfüllt werden:

 

  • Der Versicherungsvertrag muss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Versicherers abgeschlossen worden sein.
  • Sie als Konsument haben nicht selbst die Initiative ergriffen, um einen Versicherungsvertrag abzuschließen.

 

Wenn das der Fall ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten.

 

Rücktritt bei Nichtausfolgung

 

Sie können innerhalb von 14 Tagen nach § 5b des VersVG vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn:

 

  • Ihnen keine Kopie des Versicherungsantrags ausgehändigt wurde.
  • Sie die Versicherungsbedingungen nicht erhalten haben.
  • Sie gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht erhalten haben.

(z.B. über die Rücktrittsmöglichkeiten)

 

Es genügt, wenn die Kündigung innerhalb dieser zwei Wochen abgesendet wurde. Auf dem Schreiben sollte also ein Poststempel mit dem Datum der Absendung sein.

 

Die Rücktrittsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie die Vertragskopie, die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten haben. Oder, in diesem Fall, eben nur einen Teil dieser Dinge. Spätestens einen Monat nach Erhalt der Unterlagen und der Informationen ist kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich.

 

Achtung! Wenn die Vertragsdauer weniger als sechs Monate beträgt gilt dieses Rücktrittsrecht nach § 5b VersVG nicht.

 


Allgemeines Rücktrittsrecht

 

Diese Rücktrittsmöglichkeit gilt nur für Konsumenten. Sie können nach § 5c des VersVG ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Versicherungsvertrag zurücktreten.

 

Die Rücktrittsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie die Vertragskopie, die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten haben.

 

Spätestens einen Monat nach Erhalt der Unterlagen und der Informationen ist kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich. Falls Ihnen von Ihrem Versicherer vorläufige Deckung gewährt wurde, müssen Sie für diese Dauer eine entsprechende Prämie bezahlen.

 

Achtung! Wenn die Vertragsdauer weniger als sechs Monate beträgt gilt dieses Rücktrittsrecht nach § 5c des VersVG nicht.

 

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