Ein blaues Sparschwein steht auf einem weißen Untergrund vor blauem Hintergrund. Naben ihm liegt ein Stethoskop.

Gesundheitsprüfung

Je gesünder der Körper, desto preiswerter die Prämie

 

Eine private Krankenversicherung möchte generell nur gesunde Menschen versichern. Deswegen wird bei der Annahme eine Gesundheitsprüfung gemacht, die ziemlich streng und genau ist. Das hat den Grund, dass eine Krankenversicherung diese Prüfung im Regelfall nur einmal machen darf und Sie nie mehr kündigen kann, wenn sie Sie angenommen hat.

 

Eine Ausnahme bilden hierbei die Obliegenheitsverletzung oder das Nichtbezahlen der Krankenversicherungsprämie. In solchen Fällen darf Ihre Krankenversicherung Sie kündigen.

 

Wenn Sie eine Vorerkrankung haben, müssen Sie das bei der Antragsstellung einer privaten Krankenversicherung angeben. Ihre Krankenversicherung kann Ihnen dann für diese Vorerkrankung ein Erschwernisangebot machen.

 

Ein Erschwernisangebot ist zum Beispiel das Erhöhen der Versicherungsprämie oder des Selbstbehalts, eine verlängerte Wartezeit oder der Ausschluss der Vorerkrankung. Für Krankheiten, die nach der Annahme entstehen, gilt das natürlich nicht.

 

Hier ein Beispiel: Ihr linkes Knie ist infolge einer Verletzung geschädigt und Sie geben dies bei der Antragsstellung an. Ihre Krankenversicherung könnte nun Folgendes anbieten:

 

  • Sie werden versichert, aber Ihre Verletzung am linken Knie und deren Folgen werden ausgeschlossen.
  • Sie werden versichert, aber aufgrund des linken Knies müssen Sie einen Zuschlag (in %) auf Ihre Versicherungsprämie bezahlen
  • Sie werden versichert, aber für Ihr linkes Knie gilt eine verlängerte Wartezeit von 24 Monaten. Das bedeutet, dass Ihr Knie nach Ablauf dieser zwei Jahre mitversichert ist.
  • Sie werden nicht versichert (= Ablehnung)

 

Neben Ihrem Gesundheitszustand haben auch weiter Faktoren, wie etwa die Wahl von Zusatzleistungen oder die Höhe des Selbstbehalts Einfluss auf die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung.

 

 

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

 

Wenn Sie der Krankenversicherung bei der Antragsstellung eine Vorerkrankung verschweigen, kann das ernsthafte Folgen haben. Sie begehen damit nämlich eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Das ist eine Obliegenheitsverletzung.

 

In so einem Fall werden die Gesundheitsfragen erneut untersucht und Ihre Krankenversicherung wiegt ab, ob der Vertrag durch ein Erschwernisangebot fortgeführt werden kann. Wenn das keine Option ist, wird der Vertrag gekündigt und es gibt rückwirkend keine Leistung. Die Prämien, die Sie bereits bezahlt haben, werden nicht rückerstattet.

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