Der Beobachtungszeitraum startet nicht an dem Tag, an dem Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Er beginnt immer am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres.
Wenn Sie Ihr Kfz also genau am 1. Oktober anmelden, dauert der Beobachtungszeitraum genau ein Jahr, also bis zum 30. September des folgenden Jahres. Wenn Sie Ihr Kfz aber am 2. Oktober anmelden, endet das Beobachtungsjahr erst am 30. September des übernächsten Jahres. Eben nach einem vollständig durchlaufenen Beobachtungszeitraum.
Der Startzeitpunkt Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ist deswegen nicht ganz unwichtig.