Ja, das ist möglich. Aber nicht immer.
Die Bonus-Malus-Stufe kann innerhalb der Familie weitergegeben werden. Das ist für bis zu ein Jahr nach Abmeldung des Kfz möglich. Zum Beispiel kann der Großvater, der nicht mehr Autofahren möchte, seine Stufe an das Enkelkind weitergeben.
Folgende Personen können eine Stufe erhalten:
- nahe Angehörige in auf- und absteigender Linie (z.B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel)
- im gleichen Haushalt lebende Geschwister
- Pflegeeltern, Pflegekinder
- Lebensgefährten
Eine Firma kann eine Bonus-Malus-Stufe auf einen Angestellten übertragen. Viele Angestellte fahren hauptsächlich mit dem Firmenauto und haben privat kein Kfz auf sich angemeldet. Wenn jemand beispielsweise 15 Jahre unfallfrei mit dem Firmenauto unterwegs ist, wird diese unfallfreie Zeit in einer eigenen Bonus-Malus-Stufe angerechnet. Dadurch muss der Angestellte mit dem Privat-Kfz nicht in der Bonus-Malus-Stufe 9 beginnen.