Reisekosten-Stornoversicherung

Glück im Unglück

 

Sie planen einen langersehnten Urlaub und freuen sich darauf. Das Abreisedatum rückt immer näher doch dann kommt etwas dazwischen, ein Unfall oder ein unaufschiebbarer Termin, und Sie können Ihre Reise nicht antreten. Da kann man sich schon mal ärgern!

 

Noch ärgerlicher wäre es aber, wenn Sie jetzt noch auf den Stornokosten für Ihre Reise sitzen bleiben würden. Aber dafür haben Sie ja eine gute Auslandsreise-Stornokostenversicherung. Gute Stornokostenversicherungen bieten als Erweiterung auch eine Reiseabbruchsversicherung. Diese hilft Ihnen, wenn Sie zwar abreisen können, aber während der Reise etwas passiert und Sie diese deswegen ab- oder unterbrechen müssen.

 

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Reisestornokosten- und Reiseabbruchsversicherung.

 

 

Ihre Reiserücktritt- und Stornoversicherung

Mit der Jahrespolice das ganze Jahr abgesichert.

 

  • Wer? - Österreicher und Deutsche
  • Wohin? - Ins weltweite Ausland - inkl. USA, Kanada und Mexiko
  • Wie lange? - Für die Dauer der jeweiligen Reise
  • Wie viel? - ab 49,00 EUR im Jahr (abhängig von der Versicherungssumme. Versicherter Reisepreis pro Reise zwischen 1.000,00 bis 15.000,00 EUR wählbar.)
  • Wann? - Bis 30 Tage vor Reisebeginn.

 

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Was leistet die Stornokostenversicherung?

 

Eine Auslandsreise-Stornokostenversicherung, oder auch Reiserücktrittsversicherung, versichert Sie bei Reisen ins weltweite Ausland. Sie ersetzt die Stornokosten, die anfallen, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Dies gilt in manchen Fällen auch für Mehrkosten durch eine Teilstornierung oder Umbuchung.

 

Versicherte Ereignisse sind etwa die Gesundheit betreffend: Unfälle, unerwartete schwere Erkrankungen oder Schwangerschaften, aber auch etwaige Wiederholungsprüfungen oder eine unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst. Die Versicherungsgründe variieren allerdings von Versicherer zu Versicherer.

 

Als VersicherungsnehmerIn haben Sie die Pflicht, Ihre Reise unverzüglich zu stornieren, sobald bekannt ist, dass Sie die Reise nicht antreten können. Wenn Sie das nicht tun, begehen Sie damit eine Obliegenheitsverletzung. Dann kann es zu Leistungskürzungen des Versicherers oder sogar zu einer Leistungsfreiheit kommen.

 

Ihre Reiseabbruchsversicherung leistet dann, wenn Sie eine Auslandsreise bereits angetreten haben und aus einem versicherten Grund abbrechen oder unterbrechen müssen. Auch Kosten, die durch eine verspätete Rückreise entstehen, werden übernommen, wenn sie durch ein versichertes Ereignis notwendig ist. Das sind etwa schwere Unfälle oder unerwartete schwere Erkrankungen.

 

Die Auslandsreise-Abbruchsversicherung wird meistens in Kombination mit der Auslandsreise-Stornokostenversicherung angeboten.

 

 

Einzelreise oder Jahrestarif?

 

Sie können zwischen einem Jahrestarif oder einer Einzelreise-Versicherung wählen. Der Jahrestarif gilt, wie der Name schon verrät, für ein ganzes Jahr und wird automatisch verlängert, wenn Sie den Vertrag nicht kündigen. Der Einzelreise-Tarif wird speziell für eine Auslandsreise abgeschlossen.

 

Wenn Sie viel reisen, kommt Ihnen ein Jahrestarif in Summe deutlich günstiger. Jahrestarife rechnen sich aber auch dann schon für Sie, wenn Sie jedes Jahr zumindest einmal auf Urlaub fahren möchten, da sie nur unwesentlich teurer sind als Einzelreiseversicherungen.  Außerdem sind so auch alle Spontanreisen im Geltungsbereich bedingungsgemäß mitversichert.

 

Bei Einzelreise-Tarifen sollten Sie die Versicherungssumme passend zu Ihren Reisekosten wählen. Einige Versicherer bieten hier speziell für eher günstige sowie besonders kostspielige Reisen passende Versicherungssummen an.

 

 

Bin ich auch bei Reisen innerhalb Österreichs versichert?

 

Wie der Name schon sagt „Auslandsreisekrankenversicherung“ sind Reisen in Österreich meistens nicht versichert. Es gibt aber Ausnahmen.

 

Hier kommt es auf Ihren konkreten Versicherungsvertrag an. Bei einigen Versicherern sind Reisen innerhalb Österreichs beispielsweise versichert, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort und Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt.

 

 

Wann sollte ich die Auslandsreise-Stornokosten & -Abbruchsversicherung abschließen?

 

Sie sollten die Versicherung gleich bei der Buchung der Reise abschließen. Bei vielen Versicherern ist es auch noch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Wenn Sie sich kurzfristig für eine Reise entscheiden und zwischen dem Buchungs- und Abreisetermin weniger als 30 Tage liegen, ermöglichen viele Versicherer auch noch einen Versicherungsabschluss innerhalb der ersten drei Werktage nach der Buchung.

 

Ein guter Reiseversicherungsschutz gehört zu einer guten Reise dazu. Schließen Sie Ihre Auslandsreise-Stornokosten & -Abbruchsversicherung am besten direkt nach der Reisebuchung ab.Jeanquartier & Partner

 

 

Was kostet meine Auslandsreise-Stornokosten & -Abbruchsversicherung?

 

Das hängt von mehreren Faktoren ab:

 

  1. Personenanzahl
    Wird die Versicherung für eine Einzelperson, ein Paar oder eine Familie beziehungsweise eine Gruppe abgeschlossen? Je mehr Leute mitversichert sind, desto niedriger wird die Versicherungsprämie pro Person.
     
  2. Versicherungssumme
    Wie hoch ist die Versicherungssumme? Je höher die Versicherungssumme, desto teurer ist auch die Versicherungsprämie. Hier sollten Sie allerdings nicht sparen, wenn Sie wissen, dass Sie kostspieligere Urlaube planen werden.
     
  3. Jahrestarif & Einzelreiseversicherung
    Wird ein Jahrestarif oder eine Einzelreiseversicherung gewählt? In Summe sind die Jahrestarife preiswerter, als wenn Sie für jede Reise extra eine Stornokosten- & Abbruchsversicherung abschließen. Wenn Sie viel reisen, zahlt sich also ein Jahrestarif aus.

 

 

Reisestorno & Coronavirus

 

Das Coronavirus betrifft den Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung sehr stark. Wann der Versicherungsschutz in Zusammenhang mit der Pandemie wirksam ist oder nicht, variiert von Versicherer zu Versicherer. Sie sollten sich deswegen über die aktuell gültigen Corona-Regelungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erkundigen. Einige Versicherer bieten einen eigenen Corona-Schutz in der Reisestornoversicherung an. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Hier finden Sie in paar allgemeine Punkte, die Sie beachten sollten.

Die aktuell gültigen Regelungen bezüglich Corona der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

 

  • Ist für das Gebiet, in das Sie einreisen möchten, eine Reisewarnung ausgesprochen?
  • Wie wird Quarantäne in Ihrem Versicherungsbedingungen gehandhabt? (Komplikationen bei der Rückreise etc.)
  • Was passiert, wenn Sie aufgrund des Coronavirus nicht zurückreisen können? (anfallende Mehrkosten mitversichert etc.)
  • Greift Ihre Reisestornoversicherung, wenn ein Einreisestopp für Ihre Reisedestination ausgesprochen wird?
  • Wird das Coronavirus in Ihren Versicherungsbedingungen als Versicherungsfall (z.B. schwere Erkrankung) angeführt?

 

 

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Dann senden Sie uns bitte ein Email bzw. kontaktieren Sie uns.

 

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