Ein Pärchen liegt morgens im Bett. Beide haben schmerzverzerrt das Gesicht verzogen und greifen sich auf den Rücken und das Genick, das zu schmerzen scheint.

Cash & Einlagensicherung

Cash & Einlagensicherung

Nur Bares ist Wahres?

 

Zu viel Bargeld unter dem Kopfpolster verursacht langfristig Nackenschmerzen – also wohin damit? In den meisten Fällen lautet die Antwort: auf die Bank. Eine gewisse Liquidität zu halten ist wichtig, aber aufgrund des Kaufkraftverlusts leider auch immer teurer. Die Geldanlage in Cash wird außerdem immer riskanter, da auch Banken in Konkurs gehen können. Viele glauben, dass sie in so einem Fall als Bankkunde durch die Einlagensicherung abgesichert sind. Eine komplette staatliche Absicherung gibt es aber seit 2015 nicht mehr.

 

Bis zur Weltfinanzkrise im Jahr 2008 gab es in Österreich eine staatliche Einlagensicherung von 100.000 € pro Privatperson pro Bank. Nach der Finanzkrise hob man diese sogar von 100.000 € auf „unlimitiert“ an, um das Vertrauen der Menschen in die Banken wiederherzustellen. Die Obergrenze von 100.000 wurde 2010 wieder eingeführt.

 

Seit 2015 gilt das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“), wodurch die staatliche Haftung durch eine Bankenhaftung ersetzt wurde. Das Gesetz beinhaltet die Gläubigerbeteiligung, das sogenannte „Bail-In“. Dadurch kann Fremdkapital der Bank, also Kapital der Gläubiger, zum Eigenkapital der Bank gemacht werden, um diese zu stabilisieren.

 

Hierbei werden verschiedene Gläubigergruppen unterschieden, die der Reihe nach in einer stufenweisen Gliederung, auch Haftungskaskade oder Verlusttragungskaskade genannt, für das Bail-In herangezogen werden. Einige Gläubiger sind dabei von der Gläubigerbeteiligung ausgenommen. Das betrifft etwa Bankkunden, deren Einlagen von der Einlagensicherung gedeckt sind.

 

Bei Interesse können Sie sich hier die Bankenabwicklung der Raiffeisen-Landesbank Steiermark oder der Ersten Bank und Sparkassen ansehen.

 

 

Einlagensicherung Österreich

 

Die Einlagensicherung funktioniert folgendermaßen: Kreditinstitute in Österreich müssen in einen Einlagesicherungsfonds einzahlen. Davon gibt es insgesamt drei: den der der Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH, den der Österreichischen Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen und den der S-Haftungs GmbH für Erste Bank und Sparkasse. Das Geld in diesen Sicherungsfonds steht dann für die Einlagensicherung zur Verfügung.

 

Pro Person pro Kreditinstitut sollen 100.000 € gesichert sein. Die 100.000 € als Höchstgrenze gelten unabhängig von der Anzahl der Konten, die die jeweilige Person am Kreditinstitut hat. Bei geteilten Konten wird das Vermögen dementsprechend aufgeteilt. Wenn Sie beispielsweise bei demselben Kreditinstitut ein Girokonto mit 60.000 € und ein Sparbuch mit 60.000 € haben, sind durch die Einlagensicherung insgesamt nur 100.000 € gedeckt und nicht die gesamten Einlagen in der Höhe von 120.000 €.

 

Es gibt auch Ausnahmeregelungen, etwa erhöhte Höchstgrenzen bei Geldeinlagen, die durch den Verkauf einer Wohnimmobilie erwirtschaftet wurden. Genauer nachlesen können Sie dies hier auf dem Portal der Arbeiterkammer.

 

Es ist gesetzlich festgelegt, dass in der Einlagensicherung bis 2024 mindestens 0,8% der Summe der gedeckten Einlagen vorhanden sein muss (Stand 2022). 0,8% hört sich nicht nach viel an, ist es auch nicht. Für die Insolvenz einer kleinen Bank, wie der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG im Jahr 2020, mag das ausgereicht haben, für ein größeres Kreditinstitut wird es vermutlich nicht genug sein. Die Einlagesicherungsfonds sind keine Fonds im eigentlichen Sinne, sondern GmbHs, in die nur einen geringer Prozentsatz des eigentlichen Guthabens eingezahlt werden muss.

 

Es macht Sinn, ab einem gewissen Vermögensumfang, sein Cash nicht nur bei einer Bank zu halten, sondern auf mehrere Banken aufzuteilen. Optimalerweise wählen Sie hier Banken mit verschiedenen Sicherungsfonds.

 

Wenn Sie als Unternehmer zu viel Cash haben, ist es durchaus sinnvoll, nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, die Einkommenssteuer und die Sozialversicherungsbeiträge für das aktuelle Jahr vorauszubezahlen. So können Sie außerdem zur Mitte des Jahres gut kalkulieren, wie viel Geld für etwaige Investments übrigbleibt.

Bargeld wird zwar weniger wert, aber durch Cash können wir uns eine gewisse Liquidität erhalten, um Fixkosten bei unvorhergesehenen Ereignissen bezahlen zu können. Dabei machen wir aber immer Verluste durch die Inflation. Sollte es zu einer Währungsreform kommen, könnte Cash einen sehr hohen Wertverlust haben.Jeanquartier & Partner

 

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