Ein roter Oldtimer fährt eine Straße entlang. Der Hintergrund ist aufgrund der schnellen Fahrt verschwommen.

Oldtimer-Versicherung

Wieso brauche ich eine besondere Oldtimer-Versicherung?

 

Erst wenn ein Wagen 30 Jahre alt ist, gilt er als Oldtimer. Oft werden „jüngere“ Wägen davor schon als Youngtimer bezeichnet. Dafür müssen diese mindestens 20 Jahre alt sein. Die meisten Versicherer haben spezielle Kriterien dafür, wann ein Fahrzeug als Oldtimer gilt.

 

Bei einer Oldtimer-Haftpflichtversicherung wird oft die Motorenleistung außer Acht gelassen, wenn die Haftpflichtprämie berechnet wird. Viele Versicherer verzichten auch auf die Anwendung des Bonus-Malus-Systems. Dadurch kann die Haftpflichtversicherungsprämie günstiger sein.

 

Viel wichtiger als eine preiswerte Kfz-Haftpflichtversicherung ist jedoch eine hochwertige Kaskoversicherung, die Ihren Oldtimer vor unterschiedlichen Gefahren schützt. Eine gute Oldtimer-Kaskoversicherung berücksichtigt nach einem Schaden den Wiederherstellungswert des Fahrzeuges. Dieser ist höher als der Marktwert.

 

Die Reparatur wird nämlich meistens von Mechanikern, die sich auf die Reparatur von Klassikern spezialisiert haben, vorgenommen, wodurch sehr hohe Kosten anfallen können. Auch die Beschaffung von Ersatzteilen für die Reparatur kann kostspielig werden.

 

Unser Tipp! Wenn Sie Ihren Klassiker zu Ausstellungen transportieren, sollten Sie zusätzlich eine Transportversicherung abschließen. So ist er vor Schäden, die während dem Transport von A nach B entstehen, geschützt.

 

 

Typisierung als historisches Fahrzeug: H-Kennzeichen 

 

 

Warum sollte ich mein Kfz als historisches Fahrzeug klassifizieren lassen? 

 

Abgasvorschriften werden immer strenger. In vielen Städten gibt es Fahrverbote für Fahrzeuge, die nicht abgasarm sind. Diese Vorschriften gelten aber nicht für historische Fahrzeuge. Damit dürften Sie auch in Zukunft in solchen Zonen fahren. 

 

Für historische Fahrzeuge gibt es Ausnahmen bei der § 57a Begutachtung, dem "Pickerl-Gutachten", um die Originalität des Fahrzeugs zu erhalten. Es kann sogar sein, dass Sie ohne H-Kennzeichen gar kein Pickerl für Ihren Oldtimer bekommen, weil er beispielsweise nicht den Abgasvorschriften entspricht. 

 

 

Wie bekomme ich das H-Kennzeichen?

 

Damit Sie ein H-Kennzeichen bekommen, muss Ihr Kfz älter als 30 Jahre sein und darf nicht für den täglichen Gebrauch verwendet werden. Den Eintrag "Historisches Fahrzeug" in Ihren Typenschein können Sie nur bei der Landesprüfstelle des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, durchführen lassen.

 

Vor Ihrem Termin mit der jeweiligen Landesprüfstelle sollten Sie abklären, welche Dokumente Sie für Ihren konkreten Fall vorlegen müssen. In der Regel werden folgende Dinge verlangt:

 

  • Auszug aus der Liste der "Historischen Fahrzeuge" 
  • Typenschein
  • Nachweis für erstmalige Zulassung bzw. Baujahr
  • Besitznachweis
  • technisches Datenblatt
  • Zwei Fotos von links vorne

 

Außerdem wird eine Vorführung des Fahrzeuges gefordert, um den Originalzustand und Erhaltungszustand zu bestätigen. 

 

 

Welche Vorschriften gelten für mein historisches Fahrzeug?

 

Wenn das Kfz mit H-Kennzeichen zugelassen ist, müssen Sie gewisse Vorschriften einhalten: 

  • Das Kfz wird max. 120 Tage pro Jahr verwendet, Krafträder max. 60 Tage pro Jahr 
  • Ein Fahrtenbuch muss geführt werden 
  • Das Fahrzeug muss alle zwei Jahre zum „Pickerl“-Gutachten (§ 57a Begutachtung) 
    Hier werden folgende Fahrzeugdokumente benötigt: 
    • Einzelgenehmigung 
    • Typenschein 

 

Wenn Sie oft mit Ihrem Oldtimer unterwegs sind, wäre es für Sie von Vorteil, wenn Ihre Kfz-Versicherung auf die Kilometerbegrenzung verzichtet. So müssen Sie sich keine Gedanken darüber machen, wie oft und wie weit Sie mit Ihrem Oldtimer fahren.

 

Da ein H-Kennzeichen ein anderes Format als herkömmliche Kennzeichen hat, kann ein historisches Fahrzeug nicht mit anderen Kfz auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden.

 

Nicht alle Versicherungen bestehen auf die Klassifizierung mit H-Kennzeichen. Es gibt auch Versicherungen, die eine Oldtimer-Versicherung nach allgemeineren Kriterien anbieten.

  

Kosten und Unterversicherung

 

Wie viel kostet meine Oldtimer-Versicherung? 

 

Die Versicherungsprämie wird bei einer Kaskoversicherung meist für den Einzelfall berechnet. Da jeder Oldtimer einzigartig ist, kann man die Prämie nicht pauschalieren.  

 

Viele Faktoren, wie zum Beispiel die Anschaffung von Ersatzteilen, müssen berücksichtigt werden. Um den richtigen Wert zu ermitteln, ist für die meisten Versicherer das Gutachten von Sachverständigen notwendig. 

 

Achtung! Im Gegensatz zu anderen Kfz steigen Oldtimer in ihrem Wert. Deswegen ist es wichtig, regelmäßig neue Gutachten einzuholen und die Versicherungsprämie daran anzupassen. Sonst ist Oldtimer unterversichert.
 

 

Was passiert, wenn mein Oldtimer unterversichert ist? 

 

Wenn Ihr Oldtimer unterversichert ist und beschädigt wird, erhalten Sie eine geringere Entschädigung von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Für die Berechnung der Entschädigung wird in so einem Fall folgende Formel verwendet: 

 

Entschädigung = Versicherungssumme ÷ Versicherungswert × Schaden
 

Die Versicherungssumme ist hier der von Ihnen angegebene Wert Ihres Oldtimers. Von ihm leitet sich die Versicherungsprämie ab. Je höher die Versicherungssumme, desto höher die Versicherungsprämie. 

 

Der Versicherungswert ist der tatsächliche Wert Ihres Oldtimers. Wenn dieser sehr viel höher ist als die Versicherungssumme, erhalten Sie im Schadensfall eine geringere Entschädigungszahlung. 

 

Hier ein Beispiel: Der Listenpreis Ihres Oldtimers betrug 70.000 €. Mittlerweile ist der Wagen aber 100.000 € wert. Wenn Sie die Versicherungssumme nicht daran anpassen, ist Ihr Wagen zu 30% unterversichert. Das bedeutet, dass jeder Schadenersatz um 30% gekürzt wird und Sie nur 70% der Kosten ausbezahlt bekommen. 

 

Versicherungssumme 

70.000 € 

100.000 € 

Tatsächlicher Wagenwert 

100.000 € 

100.000 € 

Unterversicherung  
= Leistungskürzung 

30 % 

0 % 

Schadenersatz 

70 % 

100 % 

 

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