Eine Marmorfigur trägt einen Anzug und sitzt mit einem verzweifelten und genervten Gesichtsausdruck inmitten von hohen Zettelbergen.

Das Berufsbild des Versicherungsmaklers

Unabhängig, professionell und stets für Sie da

 

Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit (§94 Z 76 Gewerbeordnung) und an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden.

 

Die Versicherungsmaklerin ist eine unabhängige Expertin in sämtlichen Versicherungsfragen. Nach Prüfung der individuellen Risikosituation kann sie auf sämtliche am österreichischen Markt verfügbaren Versicherungsprodukte zurückgreifen und ist sogar gesetzlich verpflichtet, ihrem Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.

 

Die Aufgaben des Versicherungsmaklers umfassen je nach Beauftragung insbesondere folgende Tätigkeiten:

 

  • angemessene Analyse der Risiken des Versicherungskunden
  • Erstellung eines angemessenen Deckungskonzeptes
  • Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes
  • Prüfung von Polizzen und Prämienvorschreibungen
  • Unterstützung im Schadenfall

 

Da der Versicherungsmakler nicht für einzelne Versicherungsanbieter arbeitet, steht er primär auf Kundenseite und hilft insbesondere im Versicherungs- und Schadensfall zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen. In seiner Tätigkeit ist der Versicherungsmakler unabhängig und seinem Auftraggeber verpflichtet.

 

1. Wer ist der Versicherungsmakler?

 

Der Versicherungsmakler ist in erster Linie ein unabhängiger Einkäufer von Versicherungsschutz im Interesse seines Auftraggebers. Er ist gesetzlich (Maklergesetz) verpflichtet, seinem Auftraggeber bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungsmakler steht seinem Kunden ähnlich einem Anwalt zur Seite. Er verwaltet bei entsprechender Beauftragung sämtliche Versicherungsverträge seines Kunden und ist somit als Spezialist, Sachverständiger und erster Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen.

 

2. Was macht der Versicherungsmakler?

 

2.1. Risikoanalyse und Deckungskonzept

Der Versicherungsmakler erstellt eine angemessene Risikoanalyse, die eine eingehende Untersuchung und Bewertung der den Auftraggeber bedrohenden Gefahren umfasst, wobei insbesondere alle Existenz bedrohenden Risken berücksichtigt werden. Auf Basis dieser Risikoanalyse erstellt er ein angemessenes Deckungskonzept. Der Auftraggeber entscheidet dann mit Hilfe des fachmännischen Rates des Versicherungsmaklers, welche Risken versichert werden.

 

2.2 Gestaltung des bestmöglichen Versicherungsschutzes

Auf Basis des Deckungskonzeptes analysiert und bewertet der Versicherungsmakler die am Markt angebotenen Versicherungslösungen verschiedener Versicherer, wobei er auch deren Bonität unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Ratings oder Stellungnahmen der Versicherungsaufsicht berücksichtigt. Er achtet auf die Optimierung des Preis/Leistungsverhältnisses und wählt jenes Produkt aus, das der individuellen Risikosituation seines Auftraggebers am besten entspricht.

 

Zusätzlich zu den vom Versicherer dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Bedingungen trifft der Versicherungsmakler mit dem Versicherer individuelle, auf die speziellen Bedürfnisse des Versicherungskunden abgestimmte Vereinbarungen (Maklerklauseln). Allenfalls ergänzt der Versicherungsmakler den am Markt angebotenen Versicherungsschutz durch individuelle Vereinbarungen und Maklerklauseln. Darüber hinaus sorgt die Maklerschaft durch dynamische Produktentwicklung für die Weiterentwicklung des Versicherungswesens.

 

2.3. Polizzenprüfung

Der Versicherungsmakler überprüft die vom Versicherer übersandte Polizze und die Richtigkeit der Prämienvorschreibung.

 

2.4 Schadensabwicklung - Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles

Der Versicherungsmakler berät und vertritt seinen Auftraggeber auch im Schadensfall, führt die Verhandlungen mit dem Versicherer und betreibt die bestmögliche Durchsetzung der Ansprüche des Auftraggebers. Nach besonderer Vereinbarung führt er außergerichtliche Verhandlungen über Schadenersatz- und Ausgleichsansprüche.

 

2.5 Versicherungscontrolling und Polizzenverwaltung

Der Versicherungsmakler prüft mit dem Auftraggeber dessen aktuelle Risikosituation. Ergibt sich auf Grund einer geänderten Risikosituation ein versicherungstechnischer Anpassungsbedarf, präsentiert er auf Grund seiner Marktkenntnisse dem Versicherungsnehmer entsprechende Verbesserungsvorschläge. Die fachmännische Überprüfung der aktuellen Risikosituation und der Versicherungsverträge durch den unabhängigen Versicherungsmakler ist die Garantie für einen bestmöglichen Versicherungsschutz zu jeder Zeit.

 

3. Wer sind die Auftraggeber?

 

Auftraggeber der Versicherungsmakler sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Landwirte, gewerbliche und industrielle Unternehmen, Vereine und Körperschaften.

 

4. Was kostet die Beratung / Vermittlung?

Führt die Beratung in eine erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsproduktes, so wird die Tätigkeit des Versicherungsmaklers vom Versicherer honoriert. Im Falle einer reinen Versicherungsberatung und für individuelle Zusatzleistungen wird zwischen Auftraggeber und Versicherungsmakler ein Honorar vereinbart.

 

5. Welche Vorteile bietet der Versicherungsmakler?

Nur der Versicherungsmakler ist kraft seines gesetzlichen Auftrages seinem Auftraggeber verpflichtet. Seine Beauftragung bringt insbesondere folgende Vorteile:

 

  • Sachverständige Einschätzung der Risikosituation
  • Prämienersparnis durch Marktkenntnisse
  • Unabhängige Beratung und Vertretung im Schadensfall

 

Spezielle Vereinbarungen zwischen Kunde/Auftraggeber und Versicherungsmakler können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden.

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